„Mein Mandant ist schockiert! Er weist nach wie vor den Tatvorwurf entschieden zurück, das ist völlig absurd“, betonte Verteidiger Hubert Stanglechner kurz nachdem U-Haft über seinen Mandanten verhängt wurde. Der 38-Jährige soll nämlich im Vorjahr in St. Johann in Tirol einen Raubüberfall vorgetäuscht haben und selbst für den Tod seines Sohnes Leon (6) verantwortlich sein.
Es sei für ihn unvorstellbar, so etwas zu tun und er sei schockiert. „Auch meiner Ansicht nach liegen keine Haftgründe vor“, sagte der Rechtsanwalt. Der Haftrichter sah dies am Donnerstagvormittag - wie berichtet - anders. „Das Landesgericht hat über den 38-jährigen Vater des sechsjährigen Buben, der Ende August in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, aus dem Haftgrund der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat verhängt“, erklärt Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwalt in einer Aussendung.
„Mein Mandant würde niemals Zeugen beeinflussen“
„Die Verdunkelungsgefahr, die angenommen wird, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil mein Mandant niemals Zeugen beeinflussen würde. Wenn das später herauskommen würde, würde das seine Glaubwürdigkeit ruinieren“, meint Stanglechner, „mein Mandant hat auch ein Gelöbnis abgegeben, mit keinem Zeugen zu sprechen.“ Und auch die Begründung rund um die Tatbegehungsgefahr sei für den Verteidiger nicht überzeugend. „Das ist für meinen Mandanten ebenso absurd wie der Vorwurf, dass er sein eigenes Kind getötet haben soll.“
Mein Mandant hat auch ein Gelöbnis abgegeben, mit keinem Zeugen zu sprechen.
Verteidiger Hubert Stanglechner
Mehrere Indizien
Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, eine handelsübliche Frizzante-Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Außerdem habe er sein Handy in einen Abfallkübel geworfen. Auch seien die Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen. „Das ist ebenfalls alles nicht nachvollziehbar“, teilte Stanglechner mit.
„Das ist ebenfalls nicht schlüssig“
Auch vorgeworfene Diskrepanzen bei den Personenbeschreibungen seien laut Verteidiger nicht schlüssig: „Bei der Beschreibung des Kapuzenmannes hat der Überfallene ja niemals behauptet, dass es sich bei diesem um den Täter handelt, sondern auch gehofft, dass es sich um einen Zeugen handeln könnte. Und auch die Erkenntnisse aus dem Schrittzähler des Handys seien nicht korrekt. „Keinesfalls hat mein Mandant selbst das Handy in eine Mülltonne geworfen. Denn er hat noch eine halbe Stunde nach Ende der Aufzeichnung durch den Schrittzähler nachweislich noch den Internetzugang seines Handys aktiviert“, erläutert Stanglechner.
Beschwerde gegen diese Entscheidung?
14 Tage lang wird der Vater nun vorerst in Untersuchungshaft bleiben. „Dann wird das Gericht neuerlich prüfen, ob die Gründe für die U-Haft weiterhin vorliegen“, betont Mayr. Die Ermittlungen werden in der Zwischenzeit fortgesetzt und dabei wird weiterhin auch alles berücksichtigt, was den Mann entlasten und den Verdacht anders darstellen könnte. „Es ist derzeit noch nicht entschieden, ob bereits noch vor dieser Verhandlung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht wird“, erklärt dazu aber Verteidiger Stanglechner.
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