Rund 70.000 Euro erbeute die Angeklagte: durch Überweisungen auf ihr Konto oder Bargeldabhebungen. Das Geständnis ersparte ihr eine Gefängnisstrafe.
Die einschlägig vorbestrafte Rumänin (36) legte direkt nach Prozessbeginn am Donnerstag im Landesgericht ein Geständnis ab: „schuldig“. Auf die Warum-Frage der Richterin entgegnete die Frau: „Ich habe einen großen Fehler gemacht. Ich war damals arbeitslos und hatte viele Polizeistrafen.“ Dem Strafantrag nach hat sie rund 70.000 Euro ergaunert - nämlich von ihrem Ex-Schwiegervater. Sie nutzte das Wissen über seine Daten aus, überwies sich selbst und ungefragt Geld auf ihr Konto. Und auch mit dessen Bankomatkarte hob sie Geld ab.
Frau will Schaden zurückzahlen
Mittlerweile konnte sich die Frau mit ihrem Ex-Mann und dessen Vater auf eine Vereinbarung zur Zurückzahlung einigen. „Es tut mir leid, ich zahle es zurück“, versicherte sie. Aufgrund des Geständnisses muss sie nicht in Haft, betonte die Richterin: Es setzte nicht rechtskräftig zehn Monate auf Bewährung. „Dem Schwiegervater das Geld aus der Tasche ziehen, ist verwerflich. Das Geständnis hat sie aber gerettet“, betonte die Richterin.
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