Extreme Sicherheitsvorkehrungen, zahlreiche Reporter und TV-Kameras und ein großer Andrang von Gerichtskiebitzen. In Linz fand am Donnerstag der erste Prozess rund um die Halloween-Krawalle in Linz statt - er endete mit einem rechtskräftigen Schuldspruch.
Extra Security am Ende und strenge Kontrollen am Landesgericht Linz. Jeder, der am Donnerstag gegen 13 Uhr in das Landesgericht Linz wollte, wurde genau gefilzt. Handys mussten abgegeben werden. Der Grund für die Aufregung: Nach den Halloween-Krawallen in Linz wurde dem ersten Angeklagten der Prozess gemacht. Ein 22-jähriger Syrer stand vor dem Richter.
„Dachte, die Polizei will nur spielen“
„Er soll führend an der Halloween-Nacht teilgenommen haben, indem er zahlreiche anwesende Teilnehmer verbal und durch Handzeichen aufgefordert haben soll, gegen die Polizei vorzugehen“, sagt der Sprecher des Linzer Landesgerichts, Walter Eichinger. Doch vor Gericht gab der junge Mann zunächst das Unschuldslamm. Er sei nur als Beobachter in der Nacht dabei gewesen und dachte, die Polizei wolle „nur spielen“.
Pyrotechnische Gegenstände geworfen
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, eine Gruppe angeführt zu haben, die pyrotechnische Gegenstände - darunter Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 - Richtung Polizisten geschleudert hat. Auch er selbst habe laut Anklagebehörde Steine und Pyrotechnik auf Beamte geworfen. Es sei „fast ein Wunder“, dass es zu keinen schweren Verletzungen in der Halloween-Nacht gekommen sei, meinte der Staatsanwalt.
„Dümmste Verantwortung“
Für ihn stand außer Streit, dass der Syrer am Tatort gewesen sei, die Menge aufgestachelt und aufgefordert habe, Steine gegen Polizisten zu werfen. Die Verantwortung des Angeklagten, er dachte, es sei alles nur ein Spiel, sei die „dümmste“, die er je gehört habe, so der Staatsanwalt.
Richter glaubte Angeklagtem nicht
„Sie waren bis zum bitteren Ende dabei“, hielt ihm der Richter vor. Die Rechtfertigung, von den Ausschreitungen nichts mitbekommen zu haben, wollte er ihm nicht abnehmen. Wenn Polizisten versuchen, eine Kundgebung aufzulösen und auch die Personalien des Angeklagten aufgenommen wurden, könne dieser doch nicht meinen, es handle sich um eine friedliche Aktion, meinte der Richter.
Späte Einsicht
Nach einer kurzen Verhandlungspause erklärte der Flüchtling, dessen Asylverfahren noch läuft, dann doch: „Ich übernehme die volle Verantwortung.“ Am späten Nachmittag fällten die Schöffen ein - bereits rechtskräftiges - Urteil: Der 22-Jährige fasste eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe, sechs Monate davon unbedingt, aus.
Es habe eindeutig nachgewiesen werden können, dass der Angeklagte Feuerwerkskörper geschleudert hat. Wegen des „sozialen Störwerts“ sei eine geringere Strafe (Höchstmaß: drei Jahre) nicht möglich gewesen, begründete der Richter die teilbedingte Haft von eineinhalb Jahren. Die Zeit in der U-Haft wird angerechnet, daher könne er bereits am 19. März einen ersten Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
Insgesamt wurden in der Halloween-Nacht 129 Personen angezeigt. Gegen 46 Personen wurde ein Verfahren zur Aberkennung ihres Schutzstatus eingeleitet.
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