Drohung im Frauenhaus

Maßnahmenvollzug-Reform: Was ist jetzt anders?

Gericht
03.03.2023 06:00

Vieles ähnlich, aber doch einige Neuerungen: Einweisungen in Anstalten gestalten sich vor Gericht seit kurzem ein wenig anders. Im Prozess in Korneuburg kommt die Reform prompt zum Einsatz. Was hat sich in Bezug auf den Gutachter, den Strafrahmen und sogar den Namen geändert?

Verhandlungen um Einweisungen haben am 1. März 2023 einen neuen Anstrich bekommen: Im Landesgericht Korneuburg wurden die Neuerungen gleich in die Praxis umgesetzt.

Morddrohungen im Frauenhaus
Vor der Richterin sitzt eine 37-jährige Ukrainerin - ruhig und gefasst. Aber dieses Bild kann sie nur dank Medikamenten aufrechterhalten. Sie leidet nämlich an einer schweren Psychose mit Wahnvorstellungen und Aggressionsanfällen. In einem paranoiden Schub dieser Krankheit bedrohte die Betroffene Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Hollabrunn mit dem Tod.

Sie wolle den Kopf einer Betreuerin gegen die Wand schlagen. Eine andere wolle sie aufschneiden, weil diese ihr die falschen Tabletten gegeben hätte. Sogar die Bewohner des Frauenhauses waren von dem Verhalten der 37-Jährigen in Angst und Schrecken versetzt.

Psychiatrischer Gutachter muss bis Urteilsverkündung bleiben
Ein Fall für den Maßnahmenvollzug ist sich Psychiater Peter Hofmann sicher. „Ich gehe davon aus, dass sie seit Jahren unbehandelt ist“, so der Sachverständige. Selbst auf die Frage, ob die Frau jetzt glaube, dass sie eine Krankheit hätte, antwortet diese mit: „Nein, ich glaube nicht.“

Gerichtspsychiater Peter Hofmann (Bild: Groh)
Gerichtspsychiater Peter Hofmann

Hofmann empfiehlt eine Unterbringung, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Gutachter sitzt der Richterin zur Seite, und zwar - seit der Reform - bis zum bitteren Ende der Verhandlung.

Höhere Strafschwelle für Einweisungen
Die Anlass-Tat in diesem Fall: gefährliche Drohung mit einer Maximalstrafe von drei Jahren. Eigentlich seit Neuestem knapp zu wenig. Bei Gefahr für Leib und Leben reicht aber ein Jahr Haft für eine Unterbringung. Die jetzt aber nicht mehr in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfolgt, sondern in einem forensisch-therapeutischen Zentrum - wie es ab jetzt zu lauten hat.

Sonderregelungen gibt es außerdem für Jugendliche. Die Schwelle für eine Einweisung wurde angehoben. Sie ist bei jungen Menschen nur noch bei Kapitalverbrechen, also Delikte mit einer Strafdrohung ab zehn Jahren Haft, möglich.

Einweisung für psychotische 37-Jährige
Im Fall der Ukrainerin im Landesgericht Korneuburg fällt das Schöffengericht nach kurzer Beratung eine Entscheidung. Dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft wird stattgegeben.

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