Gericht wehrt sich

Fall Leon: „Justiz-Entscheidungen nicht absurd!“

Tirol
03.03.2023 12:20

„Mein Mandant ist schockiert! Er weist nach wie vor den Tatvorwurf entschieden zurück, das ist völlig absurd“, betonte Verteidiger Hubert Stanglechner am Donnerstag, kurz nachdem Untersuchungshaft über seinen Mandanten - den Papa des sechsjährigen Leon - verhängt worden war. Eine Kritik, die das Landesgericht Innsbruck nicht auf sich sitzen lassen will: „Entscheidungen der Justiz sind nicht absurd“, hieß es.

Es sei legitim, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren. „Solche Kritik hat aber sachlich zu bleiben und ist sachlich vorzutragen. Gericht und Staatsanwaltschaft wiederholt zu unterstellen, Entscheidungen seien ,geradezu absurd‘, entfernt sich von sachlicher Kritik und ist indiskutabel“, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme des Landesgerichts Innsbruck.

„Entscheidungen werden entsprechend begründet“
Die Justiz treffe Entscheidungen „ausschließlich aufgrund objektiver und sachlicher Überlegungen“. Diese Entscheidungen würden entsprechend begründet. Betroffene hätten die Möglichkeit, sich dagegen mit einem Rechtsmittel zur Wehr zu setzen. „Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nur dann zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig, vom Gericht zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft vernommen worden ist und ein Haftgrund vorliegt.“

Papa und Sohn machten damals in den frühen Morgenstunden einen gemeinsamen Spaziergang. (Bild: ZOOM.TIROL)
Papa und Sohn machten damals in den frühen Morgenstunden einen gemeinsamen Spaziergang.

„Das Landesgericht hat über den 38-jährigen Vater des sechsjährigen Buben, der Ende August in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, aus dem Haftgrund der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat verhängt“, erklärte indes Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, bereits am Donnerstag.

„Mein Mandant würde niemals Zeugen beeinflussen“
„Die Verdunkelungsgefahr, die angenommen wird, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil mein Mandant niemals Zeugen beeinflussen würde. Wenn das später herauskommen würde, würde das seine Glaubwürdigkeit ruinieren“, meinte daraufhin Stanglechner. „Mein Mandant hat auch ein Gelöbnis abgegeben, mit keinem Zeugen zu sprechen.“ Und auch die Begründung rund um die Tatbegehungsgefahr sei für den Verteidiger nicht überzeugend. „Das ist für meinen Mandanten ebenso absurd wie der Vorwurf, dass er sein eigenes Kind getötet haben soll.“

Für den Anwalt seien zudem weitere Indizien und vorgeworfene Diskrepanzen etwa bei den Personenbeschreibungen nicht nachvollziehbar bzw. nicht schlüssig.

Die Untersuchungshaft dürfe selbst bei Vorliegen eines Haftgrunds nicht angeordnet werden, „wenn sie zur Bedeutung der Sache oder zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht oder ihr Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel erreicht werden kann“, betonte indes das Landesgericht weiter. An diesen Maßstäben habe sich die Entscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnisse orientiert. „Hier der Justiz zu unterstellen, sie würde absurde Entscheidungen treffen, ist entschieden zurückzuweisen.“

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