Walter Eichinger ist Vizepräsident des Linzer Landesgerichts. Er erklärt im Gespräch mit der „Krone“, wie das erste Urteil zu der Halloween-Krawallnacht in Linz zustande gekommen ist.
Der „Krone“-Bericht über den Ausgang des ersten Halloween-Prozesses im Linzer Landesgericht sorgte im Internet für heftige Diskussionen. 382 Leser posteten teils erbost ihre Meinung. „Ein Witz, das Urteil, die lachen uns doch aus!“, polterte etwa ein Leser in unserem Forum. Ein anderer bekrittelte das Ausmaß der Haftstrafe: „Genau so wenig, dass sie ihn ja nicht abschieben müssen.“
Eine Erläuterung des Urteils
Wir baten Walter Eichinger, Vizepräsident und Sprecher des Linzer Landesgerichts, um Erläuterung des Urteils. Ein Syrer (22), der bei den Halloween-Krawallen am Linzer Taubenmarkt an vorderster Front mitgemischt hatte, wurde zu 1,5 Jahren teilbedingter Haft verurteilt, sechs Monate davon scharf. „Angeklagt waren schwere gemeinschaftliche Gewalt und versuchte schwere Körperverletzung. Darauf stehen jeweils drei Jahre.
Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren hat das Gericht bei der Urteilsfindung mit 18 Monaten immerhin 50 Prozent des Möglichen ausgeschöpft.
Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz
Einige Milderungsgründe
Es gab aber auch gewichtige Milderungsgründe: Der Angeklagte hat nach einer Verhandlungspause doch noch ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das wiegt zwar nicht so viel, wie wenn er gleich geständig gewesen wäre, aber ist dennoch ein wesentlicher Milderungsgrund“, erklärt Eichinger. Außerdem war der Syrer bisher unbescholten – und – auch wichtig – bei der schweren Körperverletzung an Polizisten war es beim Versuch geblieben.
Schon die nächste Anklage
Der Syrer saß bereits 2,5 Monate in U-Haft, kann ab 19. März einen ersten Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Inzwischen bastelt die Staatsanwaltschaft bereits an einer nächsten Anklage. Der 22-Jährige soll nämlich auch beim Verpacken von 1,5 Kilo Cannabiskraut geholfen haben.
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