Sony soll einem Kunden die Kosten für sogenannte FIFA-Packs, virtuelle Spielfiguren für Computerspiele, zurückerstatten. Laut dem Gericht handle es sich dabei um Glücksspiel. Dies geht aus einem - nicht rechtskräftigen - Urteil des Bezirksgerichtes Hermagor hervor. Es ist das erste Urteil in Deutschland und Österreich zum Geschäft mit Lootboxen. Dabei zahlen Spieler für zufällig ausgewählte Inhalte von Computerspielen in der Hoffnung, Vorteile beim Spiel zu erhalten.
Vor rund zwei Jahren reichte der Prozessfinanzierer Padronus mit der Anwaltskanzlei Salburg eine Musterklage gegen Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited ein. Dabei wurde die Rückerstattung von 338,26 Euro verlangt, die ein Kunde für FIFA-Packs ausgegeben hat. Das Bezirksgericht Hermagor entschied nun, dass diese Packs als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind, so eine Aussendung von Padronus.
Virtuelle Fußballspieler, blanker Zufall
Die FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler, die man in seine digitale Fußballmannschaft integrieren kann. Je besser die Spieler seien, desto leichter könne ein Spiel gewonnen werden. Es hänge jedoch vom Zufall ab, welche virtuellen Fußballer die Kunden über die virtuellen Behälter (Lootboxen) in Computerspielen jeweils erhalten.
Da die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden, handle es sich um eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes. Daher handle es sich um Glücksspiel. Sony besitze jedoch keine Glücksspiel-Konzession. Aus diesem Grund seien die Verträge zwischen dem Konzern und dem Kunden nichtig und der Kaufpreis rückforderbar.
„Paukenschlag für Videospiel-Branche“
„Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen“, sagte Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl.
Lootboxen ein Milliardengeschäft
Die sogenannten Lootboxen sind laut dem Prozessfinanzierer ein weltweites Milliardengeschäft, das in den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit 15 Milliarden Dollar (14,1 Milliarden Euro) mit Lootboxen umgesetzt. Sollten die Anbieter auch hierzulande zur Rückzahlung gezwungen sein, rechnet Padronus mit verheerenden finanziellen Folgen für die betroffenen Betreiber. „Das Urteil ist richtungsweisend für den Umgang mit Looxboxen und zeigt, dass Videospiele kein rechtsfreier Raum sind“, sagte Michael Linhard, ein Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Salburg, die federführend am Verfahren beteiligt war.
„Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist“, ergänzte Eibl. Die Anzahl der Anfragen zu den Lootboxen liege laut Eibl im vierstelligen Bereich. Im Schnitt geben die Spieler 800 Euro aus, der Prozessfinanzierer verweist aber auch auf einen Fall mit 85.000 Euro Schaden. Sony war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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