Wer die Salzburger Festspiele kennt, weiß: Für die Karten der teuersten Kategorie muss man tief in die Tasche greifen.
Diesen Umstand machte sich auch die Karten-Vermittlungsplattform „Viagogo“ zu Nutze. Sie vermittelte Karten der Festspiele oft zu vielfach überhöhten Preisen an Endkunden weiter.
Die Salzburger Festspiele klagten und bekamen nun recht. Der Oberste Gerichtshof hat nun in letzter Instanz bestätigt, dass Viagogo selbst den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt und daher auch für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform haftet.
„Das richtungsweisende Urteil gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste und wird weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen“, freut sich Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele.
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