Im zweiten Prozess im Zusammenhang mit den Halloween-Krawallen in Linz stand am Montag einm 19-Jähriger wegen der Vergehen der schweren gemeinschaftlichen Gewalt und schwerer Körperverletzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm vor, eine führende Rolle bei den Ausschreitungen gehabt zu haben. Er soll Steine an andere verteilt und dazu aufgefordert haben, diese auf Polizisten zu werfen. Auch er dürfte geworfen haben. Der Spanier bekannte sich aber nur teilweise schuldig. Das Gericht fällte aber einen Schuldspruch, der bereits rechtskräftig ist.
„Frau Richterin, es war wirklich nicht gut, dass ich da mitgemacht habe, das war nicht korrekt“, meinte der Angeklagte. Die vergangenen Wochen in der U-Haft hätten ihn zum Umdenken gebracht. Er entschuldigte sich, hühnereigroße Steine, aber auch „drei bis fünf Böller“ auf Polizisten geworfen zu haben. „Das tut mir leid“, beteuerte er.
Laut Anwalt nur Mitläufer
Sein Mandant habe nicht, wie in der Anklage angegeben, eine führende Rolle bei den Ausschreitungen gehabt, meinte der Verteidiger. Bei ihm handle es sich um einen „klassischen Mitläufer“. Zufällig sei er in der Innenstadt zu den Krawallen dazugestoßen. Dann habe er auch Böller von anderen Teilnehmern erhalten.
160 illegale Feuerwerkskörper zuhause
Das sah die Staatsanwältin anders. Bei einer Hausdurchsuchung nach Halloween wurden in der Wohnung 160 Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 sichergestellt. Zudem habe er in der Halloween-Nacht Steine, die er in seinen Hosentaschen eingesteckt hatte, ausgeteilt. „Gott sei Dank ist bei den Ausschreitungen niemand verletzt worden“, merkte sie an.
Streitet Weitergabe ab
Es stimmt, er habe eine Handvoll Steine gesammelt und auch ein „paar geschossen“, gab er zu. Den Rest steckte er sich in die hintere Hosentasche. „Das war nicht gut von mir“, so der 19-Jährige vor dem Schöffengericht. Dass er an dem Abend in der Linzer Innenstadt andere Jugendliche mit Steinen versorgt und angestachelt habe, diese gegen Polizisten zu schleudern, bestritt er. „Frau Richter, ich habe keinem gesagt, werfe Steine auf die Polizisten, und habe auch niemandem welche gegeben.“ Weshalb Zeugen dies behaupten würden, wollte die Richterin wissen. „Ich weiß nicht, warum sie lügen“, so seine Antwort.
Sieben Monate unbedingt
Die Richterin fällte einen Urteilsspruch. Der Angeklagte, der bereits im August 2022 wegen Vermögensdelikten zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, bekam 21 Monate teilbedingte Haft (sieben davon unbedingt). Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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