Auf ein Exekutionsverfahren reagierte ein Österreicher (35) mit der Drohung, den zuständigen Beamten in ein internationales Schuldenregister eintragen zu lassen. Vor Gericht gab er die versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu.
Der Angeklagte (35) ist arbeitslos und lebt vom Geld der Mama und Oma. Im Juli 2021 erhielt er eine 180 Euro Verwaltungsstrafe. Der unbescholtene Österreicher zahlte nicht, ein Exekutionsverfahren folgte. Daraufhin schickte er dem betroffenen Amtsträger ein Schreiben, wonach er im die Legitimation absprach und drohte, ihn in ein internationales Schuldenregister einzutragen – mit einer Millionen-Forderung.
Versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch
„Der Angeklagte wollte damit, dass die Beamten das Verfahren sofort einstellen“, erklärt die Staatsanwältin beim Prozess am Montag und spricht dabei von einer aus der Reichsbürger-Szene bekannten „Malta-Masche“. Der 35-Jährige gestand den Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch ein: „Ich habe mich hinreißen lassen und nicht nachgedacht.“
Statt 180 Euro muss er nun 1440 Euro Geldstrafe zahlen. Zusätzlich verhängte die Richterin auch zehn Monate auf Bewährung.
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