Ein halbes Jahr nach den Vorwürfen über ausgehungerte, wundgelegene und vernachlässigte Bewohner im Senecura-Heim in Salzburg-Lehen hat die Justiz eine Entscheidung getroffen: Die Ermittlungen gegen 16 Personen, darunter zehn Pfleger, werden eingestellt. „Sie haben ihr Menschenmöglichstes getan, um den Betrieb aufrechtzuerhalten“, sagt die Staatsanwältin.
Die Volksanwaltschaft hatte den Fall ins Rollen gebracht: durch einen Bericht über desaströse Zustände im Senecura-Heim. Daraufhin folgten politische Konsequenzen: Der zuständige Landesrat Heinrich Schellhorn hat seinen Rücktritt erklärt. Die „Krone“ berichtete damals umfassend. Zeitgleich hat auch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts des Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen sowie Körperverletzung aufgenommen.
Etliche Einvernahmen und ein gerichtlich beauftragtes Gutachten später bestätigt nun die Salzburger Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen gegen 16 Personen: Betroffen waren zehn Pflegeassistenten, drei Diplom-Krankenpfleger sowie je zwei Bereichsleiter und ein Heimleiter. „Eine gröbliche Vernachlässigung war nicht nachweisbar“, erklärt Sprecherin Elena Haslinger.
Wundgelegene Frau war renitent
Haslinger berichtet im „Krone“-Gespräch auch über den Anlass der Ermittlungen, der vom Land bei Kontrollen aufgezeigt wurde: eine massive Wundlegung bei einer älteren Frau. „Wie die Ermittlungen zeigten, war die betroffene Frau nicht völlig wehrlos. Sie hat ihren Willen klar kommuniziert und zeigte sich ziemlich renitent.“ So soll sich die Frau gegen Umlagerungen gewehrt haben und die Bemühungen der Pfleger abgelehnt haben.
Im Dezember 2021 kam sie in das Heim: Bereits da soll ihr Ernährungszustand nicht gut gewesen sein. „Es war definitiv nicht so, dass die Pfleger nur zugeschaut hätten. Vielmehr geht aus den Aussagen der Beschuldigten übereinstimmend hervor, dass die Betroffenen ihre Arbeit gemacht und ihr Menschenmöglichstes getan haben, um den Pflegebetrieb aufrechtzuerhalten“.
Die Heim-Verantwortlichen seien von den Beschuldigten über die Probleme und die dünne Personaldecke informiert worden.
Laut Gutachten fehlt es an gesetzlichen Vorgaben vom Land
Interessant sind dabei auch die Feststellungen der Sachverständigen, die ein Gutachten aus dem Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegewesens erarbeitet: Darin schilderte sie laut der Anklagebehörde eine Überforderung, einen Mangel an Arbeitskräften und eine mangelhafte Kommunikation. Kritisch beäugt die Expertin den Umstand, dass es an einem Pflegeschlüssel fehlt. „Es gibt von der Landesregierung keine gesetzliche Vorschreibung für die Anzahl von Pflegern“, betont Haslinger.
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