Fall fürs Gericht

Aktivisten legten Beschwerde gegen Geldstrafe ein

Oberösterreich
07.03.2023 13:50

Ein Fall fürs Gericht werden nun erstmals die Klebe-Klimaproteste der Letzten Generation in Österreich. Konkret geht es um Verwaltungsstrafen in der Höhe von „mehreren Hundert Euro“, zu denen vier Aktivisten verdonnert worden waren. Sie hatten sich im November an zwei Tagen jeweils in Linz auf die Straße geklebt. Gegen die Geldstrafen legten die Protestteilnehmer Beschwerde ein.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) verhandelt am 15. März die Beschwerden der vier Aktivisten, die von der oberösterreichischen Landespolizeidirektion Geldstrafen wegen „Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes“ erhalten haben. Sie hatten sich am Morgen des 21. November in Linz auf die Fahrbahn der Hauptstraße geklebt, um den Verkehr zu blockieren. Am 28. November kam es auf der Hafenstraße zu einer Störaktion. 

Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in Höhe „von mehreren Hundert Euro“, so die Aktivisten. Dagegen legten sie Beschwerde beim LVwG ein, der die vier Verfahren am 15. März gemeinsam in einer mündlichen Verhandlung behandeln wird, bestätigte ein Sprecher des LVwG.

„Regierung hält sich nicht an Klimaziele“
Die Aktivisten begründeten in einer Aussendung am Dienstag ihren Gang vor das LVwG damit, dass ihr Protest notwendig sei, da „sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht“. Nachdem „alle anderen Protestformen“ nicht erfolgreich gewesen seien, entschied man sich angesichts „der Notlage“ für den „zivilen Widerstand“.

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