Nach AK-Gutachten

Tiwag entscheidet bald über neuen Strompreis

Tirol
08.03.2023 13:47

Der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag will bis Ende März über die Neugestaltung der Stromtarife für Standardkunden entscheiden. Vorstandschef Erich Entstrasser hielt jedoch fest, dass die Mehrkosten aus der Beschaffung in der Preisgestaltung berücksichtigt werden müssen, ansonsten würde die „Ertrags- und Finanzkraft“ der Tiwag gefährdet und Investitionen verzögert oder gar verhindert, meinte er. Auslöser für die Neuberechnung war ein Gutachten der Arbeiterkammer.

„Wir prüfen nun, wie und in welchem Ausmaß wir unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der massiven Preisverwerfungen auf den Märkten unsere Preise für Standardkunden anpassen müssen“, sagte Entstrasser im Vorfeld des am Donnerstag stattfindenden Beteiligungs-Unterausschusses im Tiroler Landtag. Dort wird Entstrasser zur Causa Stellung nehmen. Die Tiwag will zudem die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie optimieren.

AK-Gutachten brachte Stein ins Rollen
Ein Rechtsgutachten, das von der Tiroler Arbeiterkammer in Auftrag gegeben worden war, erachtete die angekündigte Strompreiserhöhung um etwa 28 Prozent im Standardhaushalt ab Juni 2023 als nicht rechtens. Die bisherige Preisgestaltung war an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gebunden, die Änderungen wurden von der Entwicklung der Großhandelspreise abhängig gemacht.

Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl (2. v. re.) und Gutachter Alexander Schopper (re.) von der Universität Innsbruck orten Rechtswidrigkeit. (Bild: Birbaumer Christof)
Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl (2. v. re.) und Gutachter Alexander Schopper (re.) von der Universität Innsbruck orten Rechtswidrigkeit.

Klage in Aussicht gestellt
Im AK-Gutachten wurde aber festgehalten, dass die Tiwag sowie andere Anbieter in ihren Klauseln „die Kostenstruktur“ - auch betreffend der Eigenproduktion - offenlegen müssen. Tirols schwarzer AK-Präsident Erwin Zangerl stellte im Falle eines Nicht-Einlenkens der Stromanbieter eine Klage in Aussicht.

Dem AK-Gutachten war indes ein Urteil des Wiener Handelsgerichts vorausgegangen. Dieses hatte zuletzt die Strompreiserhöhung des teilstaatlichen Verbund-Konzerns für unzulässig erklärt, weil der Verbund selbst viel Strom produziert. Laut dem Urteil in erster Instanz müssen Stromerzeuger die - geringeren - Kosten ihrer Eigenproduktion berücksichtigen.

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