Eine verwackelte Filmsequenz am Handy. Ein Hitlergruß. Bei solchen Verstößen gegen das Verbotsgesetz kennt Justitia zunächst kein Pardon - und hat einen 19-jährigen Klagenfurter vor das Geschworenengericht gebracht. Die Laienrichter waren gnädiger: Mit 5:3 Stimmen gab es einen Freispruch.
Wie berichtet, wurde gegen einen ehemaligen FP-Spitzenpolitiker am Landesgericht Klagenfurt eine Anklage (nicht rechtswirksam) wegen NS-Wiederbetätigung eingebracht, weil er auf einem Holzzaun drei verbotene Nazirunen angebracht hatte. Kommt es zu einem Prozess, müssen die Geschworenen über die „Gesinnung“ des blauen Ex-Granden entscheiden - also darüber, ob er die Runen als „Schutzzeichen“ angebracht hatte, wie einmal behauptet wurde, oder ob er den Nationalsozialismus verherrlichen wollte. Davon hängt bei solchen Verfahren alles ab.
Geschworene hatten Mitleid
Ein junger Klagenfurter, der am Mittwoch ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor dem Schwurgericht unter Richter Michael Schofnegger saß, hatte Glück. Ihm wurde geglaubt, dass er mit dem 13 Sekunden langen Hitlergruß-Video keine Naziverherrlichung betreiben wolle - sondern bloß einen Blödsinn gemacht habe.
„Er hat Probleme, aber ich habe nie rechte Tendenzen bei ihm bemerkt“, versicherte auch seine Pflegemama. Und schildert, dass der Angeklagte kein leichtes Leben hatte, bevor sie ihn in ihrer Familie aufgenommen hat: „Die Eltern haben sich heftig gestritten und sich nicht gut um ihn gekümmert. Das hat ihm als Kind so zugesetzt, dass er sich noch heute in der Früh übergibt wie eine schwangere Frau und viel krank ist.“ Die Geschworenen hatten mit dem jungen Burschen, der an sich arbeiten möchte und mitten in der Ausbildung steckt, wohl Mitleid und sprachen ihn mit 5:3 Stimmen frei.
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