Gewählt, gezählt, aber nicht alles: In Bleiburg wurden die Briefwahlstimmen nicht zum Ergebnis der Kärntner Landtagswahl dazugezählt. 344 „neue“ Stimmen kommen nun dazu. Die Doppelwahl von St. Jakob wird gar ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Das amtliche Ergebnis der Kärntner Landtagswahl, das die Landeswahlbehörde am Mittwochnachmittag bestätigt hatte, hat eine kleine Überraschung gebracht. Denn zum vorläufigen Ergebnis vom Sonntagabend kamen in der Zwischenzeit 344 „neue“ Stimmen hinzu.
Wie der Leiter der Landeswahlbehörde, Gerhard Jesernig, auf APA-Anfrage sagte, hatte man in einer Stadt vergessen, am Sonntag die Briefwahlstimmen dazuzuzählen. Große Auswirkungen aufs Wahlergebnis hat das aber nicht.
Fehler in Bleiburg
Am Sonntagabend standen im vorläufigen Endergebnis 307.090 abgegebene Stimmen - im endgültigen Ergebnis, das am Mittwochnachmittag veröffentlicht wurde, waren es allerdings 307.434, also 344 Stimmen mehr. Die simple Erklärung: Beim Zusammenrechnen habe es einen Fehler gegeben, und: In der Stadtgemeinde Bleiburg im Wahlkreis zwei (Kärnten Ost) hatte man vergessen, die Briefwahlstimmen am Sonntagabend gleich zum Ergebnis dazuzuzählen.
„Aus diesem Grund rechnen wir bei der Wahlbehörde ja nach, und da wurde der Fehler gleich entdeckt“, erklärte Jesernig. In den Wahlkreisen eins und drei sei das Ergebnis komplett gleich geblieben, im Wahlkreis vier sei es „um eine Stimme“ gegangen.
Keine Auswirkung auf das Wahlergebnis
Konkrete Auswirkungen habe der Fehler allerdings nicht, betonte der Behördenleiter: weder bei der Prozentzahl des offiziellen Endergebnisses vom Sonntagabend noch bei der Verteilung der Mandate.
Politiker gab Stimme zweimal ab
Am Mittwoch hat die Kärntner Landeswahlbehörde über jenen Rosentaler Gemeindepolitiker beraten, der bei der Landtagswahl, wie berichtet, gleich zweimal seine Stimme abgeben hatte. „Der Mandatar machte sowohl am Vorwahltag als auch am Sonntag sein Kreuzchen am Stimmzettel“, wurde der „Krone“ bestätigt. „Weil er offenbar nicht abgehakt worden war, fiel das zu spät auf.“
Wahlanfechtung kommt nicht infrage
Eine Wahlanfechtung komme laut der Wahlrechtsbehörde nicht infrage, weil eine Stimme nichts am Wahlausgang ändern würde. „Immerhin haben insgesamt gut 430.000 Kärntner gewählt. Dennoch muss ich sagen, dass ich in all den Jahren noch nie so eine Doppelwahl erlebt habe“, schüttelt Jesernig den Kopf. „Da wir bei der Doppelwahl von einem Vorsatz ausgehen, wird der Fall nun an die Staatsanwaltschaft übermittelt.“
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