Vision Österreich beschäftigt die Staatsanwaltschaft und will für die „Verbreitung falscher Nachrichten“ Schadenersatz.
Bei einer Wahl gibt es meist keine guten Verlierer. Außergewöhnlich ist jedoch, dass eine Partei schon vor dem Ergebnis Böses ahnt und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringt.
Aber der Reihe nach.
Am Freitag, 3. März, ist bei der Justiz eine Sachverhaltsdarstellung wegen §264 eingelangt - dieser regelt die „Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl: Wer öffentlich irreführende Nachrichten verbreitet, die Wahlberechtigte von der Stimmabgabe abhalten, oder das Stimmrecht in einem bestimmten Sinn beeinflussen, kann mit bis zu sechs Monaten Haft oder 360 Tagsätzen bestraft werden.“
Wir prüfen, ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gibt.
STA-Sprecherin Tina Frimmel-Hesse
Anzeiger ist die Vision Österreich von Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic, die sich von den Politologen Peter Plaikner und Kathrin Stainer-Hämmerle schlecht behandelt gefühlt habe - unter anderem, weil LH Peter Kaiser (SP) als „besserer Politiker“ aufgewertet und die Vision abgewertet worden sei.
Zur Erinnerung: Die Vision hat 2,37 Prozent errungen - die SP immerhin doch 38,92 Prozent. Was macht die Justiz mit der ungewöhnlichen Anzeige, die auf 14 Seiten empörte Polit-Gekränktheit offenbart? „Wir prüfen, ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gibt“, sagt Sprecherin Tina Frimmel-Hesse.
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