Mädchen angekettet
Ließ Kind verdursten: IS-Frau droht härtere Strafe
Der deutschen IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht eine härtere Strafe, weil sie 2015 im Irak ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet sterben ließ ohne einzuschreiten. Das Oberlandesgericht München hatte die Frau zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag teilweise auf. Es gebe durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Annahme eines minderschweren Falles, so Richter Jürgen Schäfer.
Nun muss eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts muss noch einmal über die Höhe der Strafe gegen die aus Niedersachsen stammende Frau verhandeln.
In den übrigen Punkten ist das Urteil gegen die 31-Jährige rechtskräftig. Deren Revision wurde von den obersten Strafrichtern des BGH verworfen. Das Höchstgericht war von der Anklage angerufen worden.
Irakischer Ex-Mann bekam lebenlange Haft
W.s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige zur Strafe an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrororganisation Islamischer Staat verschleppt worden waren.
Jesiden sind ethnische Kurden aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie bilden eine religiöse Minderheit. Der IS hatte 2014 die Region um das Sinjar-Gebirge im Nordirak überrannt. Die Jihadisten töteten mehr als 5000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Deutsche Bundestag hatte die Verbrechen im Jänner als Völkermord anerkannt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.