Nachdem eine „Beauty-Chirurgin“ eine Kundin (49) bei einer vermeintlichen Schönheitsoperation in Wien verunstaltet hat, soll jetzt ein Exekutor das Schmerzensgeld eintreiben. Das Opfer will die Schönheitsklinik pfänden.
„Es reicht!“ Vor acht Monaten hat die Krankenpflegerin Snezana A. (49) - wie berichtet - den Schock ihres Lebens erlitten. Ihre Nase wurde in einem „Schönheitsinstitut“ in der Nähe des Wiener Stephansdoms verpfuscht.
„Beauty-Ärztin“ reagierte auf Klagen bislang nicht
Im Jänner schritt sogar die Polizei wegen des Verdachts auf Kurpfuscherei ein. Da nicht kunstgerecht vorgegangen wurde, forderte Anwalt Dr. Alfred Boran Schmerzens- und Verunstaltungsgeld in Höhe von 43.000 Euro ein. Doch niemand aus dem Institut reagierte bislang auf diese gerichtlichen Forderungen - auch die verantwortliche Ärztin nicht.
Offenbar hofft man im „Schönheitssalon für Alle“, das Finanzproblem einfach aussitzen zu können. Als hätte es das Institut und die Angestellten in feinster Lage nie gegeben. Doch die Mühlen des Gesetzes mahlen - wenngleich auch ein wenig langsam: Mittlerweile wurden vom Wiener Handelsgericht drei „Versäumungsurteile im Namen der Republik“ gegen die aus dem Iran stammende Doktorin ausgestellt.
Durch Gerichtskosten etc. hat sich der ausständige Betrag mittlerweile auf 50.000 Euro erhöht. Für das Nasenpfusch-Opfer sowie dessen Anwalt Dr. Alfred Boran steht jetzt eines fest: „Sobald die Rechtskraft eingetreten ist, schicken wir den Exekutor in die Schönheitsklinik!“
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