Nach tagelangem Warten auf die Post ist es soweit: Der Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist im steirischen Landtag eingetroffen. Sie will ja gegen FPÖ-Obmann Mario Kunasek in der Grazer Finanz-Causa ermitteln. Die Weichen werden wohl aber erst im April gestellt.
Seit eineinhalb Jahren beschäftigt die Finanz-Affäre der FPÖ Graz die steirische Politik: Bis zu 1,8 Millionen Euro sollen jahrelang aus der städtischen Klubförderung abgezweigt worden und an Funktionäre und parteinahe Vereine geflossen sein. Gegen die ehemalige Spitze der Stadtpartei wird ebenso ermittelt wie gegen einige „kleinere Fische“.
Seit Kurzem steht auch Landesparteichef Mario Kunasek im Fokus der Ermittlungen. Laut dem zuständigen Landeskriminalamt Kärnten habe der frühere Minister im Vorjahr bei einer Vernehmung „bewusst nicht entsprechend seinem Wissensstand ausgesagt“ und auch Beweismittel „bewusst nicht vorgelegt“. Sprich: Er habe von den Vorgängen in Graz mehr gewusst, als er der Polizei dargelegt hat. Als Motiv wird vermutet, dass Kunasek verhindern wollte, dass auch die FPÖ-Landespartei in den Fokus der Ermittlungen rückt.
Kunasek selbst hat stets betont, transparent zu agieren, an Aufklärung interessiert zu sein und mit den Behörden voll zu kooperieren. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Donnerstag der Vorwoche angekündigt, einen Auslieferungsantrag an den Landtag zu stellen. Denn nur wenn die parlamentarische Immunität des Freiheitlichen aufgehoben wird, kann gegen ihn ermittelt werden. Die Vorwürfe lauten: Förderungsmissbrauch, Veruntreuung und Untreue. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ab wann darf gegen einen Landtagsabgeordneten ermittelt werden?
Erst, wenn er ausgeliefert wurde. So lange seine Immunität aber nicht aufgehoben wurde, darf es keine einzige Ermittlungshandlung geben. Der betroffene Angeordnete gilt bis zur Auslieferung nur als angezeigt.
Wie wird die Immunität aufgehoben?
Die Staatsanwaltschaft muss die Auslieferung beim Landtag begehren. Das Ansuchen wird dort im Verfassungsausschuss behandelt, schließlich wird im Landtag abgestimmt. Eine einfache Mehrheit ist für die Auslieferung notwendig.
Wie häufig werden steirischen Abgeordnete ausgeliefert?
Steht der Vorwurf im beruflichen Zusammenhang, bleibt die Immunität im Normalfall bestehen. In den vergangenen drei Landtagsperioden gab es vier Auslieferungsversuche (Stefan Hermann, Werner Breithuber, Franz Schleich und Bundesrat Markus Leinfellner) - alle wurden abgelehnt!
Seit der Ankündigung - die pikanterweise einen Tag vor dem Stadtparteitag in Graz erfolgte - wird in Graz auf das Schreiben aus Klagenfurt gewartet. Am heutigen Freitag ist es nun eingetroffen. Aber es wird wohl länger nicht behandelt werden, denn der zuständige Verfassungsausschuss - in dem Kunasek übrigens selbst Mitglied ist - tagt erst wieder am 18. April. Der Ausschuss-Termin am Dienstag dieser Woche wurde verpasst.
Eine Überraschung ist aber nicht zu erwarten: Nachdem die FPÖ selbst angekündigt hat, der Auslieferung zuzustimmen, wird es grünes Licht geben - allerdings wohl erst Ende April, wenn der Landtag zu einer Sitzung zusammentrifft.
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