Schneller als erwartet hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Entscheidung zum Anklageeinspruch im Verfahren gegen die ehemalige Ministerin Sophie Karmasin getroffen: Der Einspruch wurde abgewiesen. Damit kommt es fix zum Prozess. Karmasins Anwalt reagierte gelassen.
Im Verfahren zur Vergabe von Studien durch das Sportministerium wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Karmasin und einem Mitarbeiter des Ministeriums Preisabsprachen vor.
„Beweislage ausreichend“
Der Mitangeklagte hatte im Dezember Einspruch gegen die Anklage erhoben, nach einer Prüfung wies das OLG Wien diesen ab, da die Beweislage ausreichend sei, „um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten“, hieß es in einer Aussendung des Gerichts.
„Dabei darf das Oberlandesgericht der Entscheidung nicht vorgreifen, die das zuständige Gericht in der Hauptverhandlung zu treffen haben wird“, wurde betont, da jede Person bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Der weitere Vorwurf gegen die Ex-Ministerin, bei dem es um Bezugsweiterzahlung nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung geht, betrifft den Mitangeklagten nicht.
Anwalt ist „froh“
Karmasins Anwalt Norbert Wess erklärte zu der Entscheidung des Gerichts gegenüber der „Krone“: „Wir waren beim Einspruchsverfahren nicht unmittelbar beteiligt und sind aber nun froh, dass im Rahmen der Hauptverhandlung die Vorwürfe entkräftet werden können.“ Ein Termin der Hauptverhandlung am Straflandesgericht in Wien steht noch nicht fest.
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