In Donau versenkt

Freund erschossen und zerstückelt: Grausige Details

Wien
06.09.2011 18:44
Wegen einer grauenvollen Tat muss sich ein 42-jähriger Wiener derzeit vor dem Landesgericht verantworten: Er soll im Juni 2010 seinen Freund, einen 35-jährigen Polen, erschossen, die Leiche zerstückelt und in der Donau versenkt haben. Nach nicht wirklich erhellenden Zeugeneinvernahmen und dem DNA-Gutachten der Sachverständigen wurde die Verhandlung am Dienstagnachmittag vertagt. Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt.

Täter und Opfer hatten einander in der Haftanstalt Stein kennengelernt, nach der Entlassung zufällig in Wien wiedergetroffen und danach eine Freundschaft gepflegt. In der Nacht auf den 7. Juni 2010 hatte der Pole beim Angeklagten in der Klosterneuburger Straße übernachtet und ihn am nächsten Tag in der Früh mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Polizeispitzel, ein sogenannter "Wamser", zu sein. 

"Bist a Wamser?"
"Ich bin aufgestanden, da saß Sergiusz auf einem Sofa. Mit einer Pistole in der Hand. 'Bist a Wamser?', hat er mich gefragt. Dann hat er mir die Waffe an die Schläfe gehalten. Ich hab' direkt das kalte Eisen gespürt, hab es von mir weggedrückt und dabei haben sich drei Schüsse nacheinander gelöst", so der Angeklagte. Zwei davon trafen das Opfer in den Kopf und töteten es. Staatsanwalt Stephan Schmidmayr glaubte am Dienstag jedoch nicht an einen Unfall: "Das Wort 'Wamser' war für den Angeklagten die schlimmste Beschimpfung. Es war kein Unfall und keine Notwehr."

Der 42-Jährige habe damals, nach eigenen Angaben, Angst vor einer neuerlichen Verhaftung gehabt: "Der muss aus der Wohnung raus, sonst muss ich wieder ins Gefängnis." Er ließ den Körper in ein Einkaufssackerl ausbluten und schleppte die Leiche anschließend in die Badewanne. "Wo haben Sie angefangen zu sägen?", wollte Richterin Sonja Weis wissen. "Am Fuß." "Am rechten oder am linken?" "Ich glaub' am linken." Beide Beine wurden abgetrennt, ebenso der Kopf und der Oberkörper in der Mitte durchgesägt. Weitere grausige Details blieben den Geschworenen in dem Prozess erspart.

Sägeblatt-Nachschub im Bauhaus besorgt
Das Zerteilen der Leiche war schwieriger als gedacht, das einzige Sägeblatt gab den Geist auf, weshalb der Angeklagte im Bauhaus Nachschub besorgte und gleich Müllsäcke mitnahm, in denen die Körperteile landeten. Dreimal musste er hin und her fahren, bis er sich der Leiche nachts in der Donau entledigt hatte. Dabei wurde er von der Videoüberwachung des Hauses aufgenommen, brach aber am Dachboden ein, um die verräterische Festplatte zu beseitigten.

In der Wohnung ging der 42-Jährige ebenso systematisch vor: Alles wurde gründlichst geputzt, blutige Leintücher und die Couch mit den Einschüssen wurden entsorgt. Lediglich ein winziger Blutspritzer entging der peniblen Suche und konnte von der Polizei später dem Opfer zugeordnet werden. Die Exekutive hatte ermittelt, da Teile des Leichnams im Rechen des Kraftwerks Freudenau entdeckt worden waren, der Kopf jedoch tauchte nie wieder auf.

"Action" im Gerichtssaal: Gerangel soll nachgestellt werden
Am Mittwoch soll es nun etwas "Action" im Gerichtssaal geben: Da sich das Gerangel laut Gutachter so keinesfalls abgespielt haben kann, habe der Verteidiger extra einen Polstersessel organisiert und der Schusswaffensachverständige zugesagt, eine - nicht scharfe - Pistole mitzubringen, um die Tat nachzuspielen. Damit will Peter Ozlberger den Geschworenen vorführen, dass sich die Tat doch so zugetragen haben kann, wie sein Mandant behauptet.

Dieser blieb bei seiner Aussage konsequent vage, wie die Rangelei abgelaufen ist, ob sein Opfer die Waffe beim Abfeuern noch in der Hand hatte, wie und von wem der Abzug überhaupt betätigt wurde und warum er von dem repetierenden Schlitten nicht verletzt wurde. Mehrere Nachfragen auch der Geschworenen führten nur zur Feststellung, dass "alles so unheimlich schnell ging".

Ein Freund des 42-Jährigen bescheinigte diesem bei seiner Aussage, ein ruhiger und zurückhaltender Mensch zu sein. Auch heute glaubt der Jugendfreund noch, dass der Angeklagte zu Unrecht wegen Mordes in Tschechien verurteilt wurde. Er besuchte ihn in der Haft, nahm ihn nach der Entlassung bei sich auf und überließ ihm schließlich beim Auszug seine Wohnung.

Angeklagter tötete bereits zum zweiten Mal
Bereits einmal hat der Angeklagte einen Menschen getötet: 1998 hatte er einen Türsteher in Tschechien erschossen, wofür er auch verurteilt, aber 2009 auf Bewährung entlassen wurde. Interessanterweise ähneln sich die Fälle laut Staatsanwalt Stephan Schmidmayr. Der 42-Jährige will jeweils nicht im Besitz der Tatwaffe gewesen sein, behauptet, sich immer nur verteidigt und nicht bewusst gefeuert zu haben.

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