Mit 133 war diesmal nicht der Polizeinotruf gemeint, sondern die Geschwindigkeit eines 20-Jährigen aus St.Veit, welcher mit einem Motorrad von einer Polizeistreife mit der fast doppelten Geschwindigkeit geblitzt worden war. Weitere Verwaltungsübertretungen wurden festgestellt.
Eine Polizeistreife der LVA (Landesverkehrsabteilung), welche an der Hörzendorfer Straße präventiv in der 70 km/h Beschränkung die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer kontrollierte, konnte bei dem 20-jährigen aus St. Veit fast die doppelte Geschwindigkeit protokollieren. Im Ortsgebiet von Hörzendorf missachtete der Lenker ebenfalls die Anhaltesignale der Beamten. Im Zuge einer Nachfahrt in der Ortschaft konnten ebenfalls 44 km/h darüber gemessen werden.
Sturz durch Eigenverschulden
In St. Peter am Bichl kam der Motorradfahrer in einem Acker durch Eigenverschulden zu Sturz. Der Mann blieb jedoch unverletzt.
Als die Beamten den 20-Jährigen kontrollierten, konnten sie feststellen, dass dieser keine Lenkberechtigung besaß. Außerdem hatte das Motorrad keine gültige Verkehrszulassung. Die Landespolizeidirektion Kärnten erstattete mehrfach Anzeige gegen den Mann bei der BH St. Veit an der Glan.
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