Nach dem Innenminister höchstselbst hat nun auch das Justizministerium die Antwort geschickt: Identitätsdiebstahl im Web und in sozialen Netzwerken brauche keinen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch, weil damit eh nur „traditionelle Delikte“ begangen würden. Oberösterreichs Landtag wollte auf Initiative des FPÖ-Klubs so einen Spezialparagrafen haben.
Cyber-Kriminelle haben im Vorjahr auch bei oberösterreichischen Landespolitikern - etwa FPÖ-Landtagspräsidentin Sabine Binder und Landesparteichef Manfred Haimbuchner - Konten in sozialen Netzwerken, zum Beispiel Instagram, gefälscht, um von neuen Followern die Handynummer und weitere Daten herauszulocken. Die FPÖ forderte daraufhin Strafverschärfungen, was zu einer Landtagsresolution an den Bund führte, die nicht nur vom Koalitionspartner ÖVP mitgetragen wurde. Auch die Sanktionen für die Erstellung und Verbreitung von Deep-Fakes (zum Beispiel überzeugend gefälschte Videos) sollten gemäß Landtagsresolution verschärft werden. Und überhaupt sollten „die dringend notwendigen personellen Ressourcen für eine bessere Verfolgung von Cyber-Crime geschaffen werden“, so der dritte Wunsch, der vom Landtag sogar einstimmig beschlossen wurde. Das war in der Oktober-Sitzung des Landtags, die genaue Resolution finden Sie hier.
„Bereits der digitale Diebstahl der Identität im Netz soll strafbar sein. Das wäre ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die wachsende Internetkriminalität!“
FPö-Klubobmann Herwig Mahr (13.9.2022)
Traditionelle Delikte werden verwirklicht
Vor ein paar Tagen ist die Antwort vom Justizministerium bei Oberösterreichs Landtag eingelangt. Kurz gesagt. Sowohl für „Identitätsdiebstahl“ als auch für „Deepfakes“ brauche man keine neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch, weil diese Begriffe eine bestimmte Tatbegehungsweise umschrieben, „mit der Delikte wie Betrug, gefährliche Drohung oder Erpressung verwirklicht werden können“. Der Neos-Landtagsklub sieht diese Ablehnung verschärften Strafrechts als Indiz für den bloßen Aktionismus von Landtags-Resolutionen an den Bund, deren Unwirksamkeit oder Unangebrachtheit oft von Vornherein erkennbar sein müsste.
Kompetenzstellen für Cyber-Crime
Positiver fällt allerdings die Antwort zum Thema „Sicherstellung der personellen Ressourcen für eine bessere Verfolgung von Cyber-Crime“ aus. Mit Erlass des Justizministeriums vom 19. Dezember 2022 wurde nämlich bundesweit ein Probebetrieb von „Kompetenzstellen Cyber-Crime“ vorerst für ein Jahr etabliert. So eine Kompetenzstelle wurde auch bei der Staatsanwaltschaft Linz eingerichtet. Weiters gibt‘s neue Planstellen zur wirkungsvollen Bekämpfung von Cyber-Crime, gezielte Schulungsmaßnahmen und weitere IT-Experten und -Expertinnen für die Staatsanwaltschaften.
Persönlichkeitsschutz wird verletzt
Zuvor hatte schon Innenminister Gerhard Karner (vor Weihnachten 2022) an LH Thomas Stelzer geschrieben, dass „Identitätsdiebstahl“ und „Deep Fakes“ zwar nicht von einem gesonderten Straftatbestand erfasst werden. Allerdings: „In Betracht kommt im Regelfall die Verwirklichung zahlreicher bereits bestehender Delikte des Strafgesetzbuches sowie eine Verletzung des Persönlichkeits- und Bildnisschutzes der imitierten Person.“
„Wir werden nicht locker lassen!“
Damals reagierte FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr so: „Mit unserer Resolution haben wir den Bund auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Auch wenn mit der Rückmeldung nicht vollumfänglich unseren Forderungen entsprochen wird, zeichnet sich zumindest eine Entwicklung in die richtige Richtung ab“, sieht Klubobmann Mahr einen ersten Zwischenerfolg und betont: „Wir werden nicht locker lassen, damit auch die Sicherheit im digitalen Raum bestmöglich gewährleistet werden kann.“
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