Bei Familienfeiern

„Liebender“ Onkel missbrauchte eigene Nichten

Niederösterreich
14.03.2023 06:08

Über Jahre hatte er die kleinen Mädchen begrapscht. Nun stand der 48-jährige Wiener am Landesgericht Krems wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Er fasste 24 Monate teilbedingte Haft aus.

Er galt als vertrauensvoller Onkel. Jahrelang ahnte niemand etwas. Doch eines Tages zeigte er sein wahres Gesicht. Er begann still und heimlich, Familienfeiern und gemeinsame Urlaube zu nutzen, um seinen kranken Neigungen freien Lauf zu lassen.

Vertrauensverhältnis missbraucht
Gleich mehrfach missbrauchte er damit eiskalt das Vertrauen der Familie. Und zerstörte die Unschuld junger Mädchen. Wie etwa im April 2018, als der 48-Jährige eine seiner Nichten, damals neun Jahre alt, während eines Skiurlaubes in sein Schlafzimmer lockte und Hand an sie legte. Aufgrund einer Erkältung war das Mädchen in der Obhut des Onkels geblieben. Oder im Sommer 2019, als er die Schwester der Kleinen im Haus der Großmutter beim Spielen unsittlich begrapschte. Aber auch am 70. Geburtstag der Oma soll es zu Übergriffen auf die Mädchen gekommen sein. Die Opfer wollten sich aber nicht ihrem Schicksal ergeben und erzählten ihrer Mutter von den schrecklichen Vorfällen.

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Ich war in einer absoluten Ausnahmesituation, heute übernehme ich die volle Verantwortung für meine Taten und bin bereit, an mir zu arbeiten.

Angeklagter vor Gericht in Krems

Weisung zur Psychotherapie
Nun musste sich der Onkel wegen sexuellen Missbrauchs am Landesgericht Krems verantworten. Auf der Anklagebank versuchte der zweifache Familienvater und Betriebsprüfer aus Wien seine Taten zu entschuldigen. Er wolle an sich arbeiten, damit so etwas künftig nicht mehr vorkomme, gelobte der 48-Jährige Besserung. Damit dies auch gelingt, sei er bereits in Therapie. Und diese wird der Familienvater auch weiterhin besuchen müssen, denn das Gericht verurteilte den Mann zu 24 Monaten Haft, davon vier unbedingt, samt Weisung zur Psychotherapie sowie Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld pro Opfer.

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