Weiter Wirbel in der Innsbrucker Stadtpolitik: Der Stadtsenat soll bei der einvernehmlichen Auflösung von Georg Willis Hinterzimmer-Verträgen behilflich sein. Doch der plant anderes. Heute, Dienstag, tagt der Kontrollausschuss ein weiteres Mal. Es wird versucht, die Personalcausa des Bürgermeisters aufzuarbeiten.
Bis vergangene Woche wusste niemand, wie der mittlerweile dritte Vertrag für die Ex-Personalchefin ausschaut, den Willi wiederholt allein im stillen Kämmerlein, ohne Beiziehung von Rathaus-Juristen, abgeschlossen hat.
Zulagen umgetauft
Bisherigen Informationen zufolge ist der Einspareffekt für die Stadt gleich null. Anders formuliert: Die Ex-Personalchefin verdient genauso viel wie vorher, obwohl sie nur noch einfache Sachbearbeiterin ist. Leitungs- und andere Zulagen wurden einfach umgetauft und unter neuem Titel ausbezahlt.
Zusagen für Willi wichtig
Einziger Pluspunkt für die Stadt ist die nunmehrige Befristung bis 31. August 2025. Zu diesem Zeitpunkt ist Willis Protektionskind genau fünf Jahre bei der Stadt. Damit hat er die ihr gegenüber gegebenen Zusagen auf Punkt und Beistrich eingehalten. Was ihm offenbar extrem wichtig ist.
Vertrag auf dem Prüfstand
Doch nun meldet die Gerüchtebörse in Innsbruck, auch genannt Rathausfunk, Willi strebe eine einvernehmliche Auflösung der von ihm selbst ausgehandelten und ausformulierten Verträge an. Dafür braucht er aber die Unterstützung von Stadtsenatsmitgliedern. Die sollen jetzt helfen, den total verfahrenen Karren aus dem Dreck zu ziehen. Hintergrund: Eine Bewertungskommission soll prüfen, ob die Leistungen der Sachbearbeiterin überhaupt in Relation stehen zu ihrem Super-Gehalt – kolportiert sind mehr als 8000 Euro brutto pro Monat. Möglicherweise will Willi dem mit einer Vertragsauflösung zuvorkommen.
Arbeitsrechts-Experte soll prüfen
Die Stadtsenatsmitglieder haben jedoch noch etwas Anderes im Sinn. Nämlich: Ein unabhängiger Arbeitsrechts-Experte soll sämtliche Verträge in Zusammenhang mit der Ex-Personalchefin prüfen. Sollte dabei herauskommen, dass schon die erste Version rechtswidrig ist, wären wohl alle weiteren Folgeversionen null und nichtig. Und was dann?
Dann landet der ganze Fall wohl vor dem Richter. Was aber ohnehin schon der Fall sein wird durch die Einschaltung der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Mittlerweile ist ein Anwalt damit beschäftigt, das Kontrollamt und die Ausschussmitglieder davor zu warnen, aus Datenschutzgründen Details aus den Verträgen preiszugeben.
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