„Karten auf den Tisch!“, fordern SPÖ-Politiker Florian Koppler und Thomas Antlinger von der mehrheitlich landeseigenen Energie AG Oberösterreich: Sie soll ein Gutachten über ihre Strompreisbildung offenlegen.
Die Energie AG Oberösterreich müsse - vor dem Hintergrund eines Urteils gegen den Verbund und eines AK-Gutachtens zu ungerechtfertigten Tariferhöhungen - nun ihre Strompreisbildung transparent darlegen und insbesondere ein eigenes Gutachten zu den hohen Strompreisen offenlegen: „Es verwundert uns, dass die Energie AG zwar ein Gutachten zitiert, wonach ihre Preisbildung formal korrekt erfolgt sei, dieses Gutachten aber unter Verschluss hält!“, so die beiden SPÖ-Vertreter.
„Während die Salzburg AG von ÖVP-Landeshauptmann Haslauer aufgefordert wird, ihre Strompreisbildung zu präsentieren und darzustellen, versteckt sich ÖVP-Landeshauptmann Stelzer mit der Energie-AG hinter deren Gutachten, dessen Inhalt niemand kennt.“
SPö-Parteimanager Florian Koppler
Eine moralische und politische Frage
Selbst wenn die Strompreisbildung formalrechtlich in Ordnung wäre, bleibe noch immer die moralische und politische Frage im Raum, ob ein landeseigener Energieversorger in Krisenzeiten nicht mit niedrigeren Preise vorangehen müsste, ergänzt Antlinger. Laut einem Gutachten der AK Tirol sind Energiepreiserhöhungen nur so weit zulässig, als sich die konkreten Kosten für die Energieversorger tatsächlich erhöht haben.
„Die Energie AG gehört mehrheitlich dem Land Oberösterreich. Ein Urteil gegen den Verbund sowie das Rechtsgutachten der AK werfen massive Fragen auf, inwieweit die Preisbildung der Energie AG überhaupt formal korrekt sein könne.
SPÖ-Energiesprecher Thomas Antlinger
Kunden haben ein Recht auf faire Preise
„Die AK fordert von allen Energieversorgern Gesetzestreue, Transparenz und Informationen zu ihrer Strompreisbildung. Bei einem landeseigenen Energieversorger haben neben den Kunden, alle steuerzahlenden Bürger:innen das Recht zu erfahren, wie die Preise zustande kommen und ob sie gerechtfertigt sind“, so Koppler weiters. „Die Energie-AG muss das Gutachten zur Strompreisbildung offenlegen. Es geht um das Vertrauen der Verbraucher:innen und der Bevölkerung, das wiederherzustellen und sicherzustellen ist“, so Antlinger abschließend.
Konkrete Kosten müssen ausschlaggebend sein
Laut einem Gutachten der AK in Tirol sind Preiserhöhungen nur dann und auch dann nur soweit zulässig, als sich die konkreten Kosten beim konkreten Anbieter tatsächlich erhöht haben. Die Kunden müssten außerdem vor der Preiserhöhung genau und transparent über die konkreten Umstände für die Preiserhöhung informiert werden. Die AK behält sich deshalb Klagen vor, falls die Stromanbieter sich weigern würden, ihre Preiserhöhungen nicht transparent zu rechtfertigen.
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