„I have a nuclear bomb. Let me in!“ Mit diesen Worten begehrte ein 40-jähriger Rumäne am 11. Februar Einlass in die Salzburger Landespolizeidirektion. Die Polizisten am anderen Ende der Gegensprechanlage nahmen die Drohung ernst und veranlassten einen Großeinsatz, bei dem auch Spezialkräfte beteiligt waren. Die Ausrede des Angeklagten: Er habe lediglich auf eine „Schartner Bombe“ in seinem Rucksack aufmerksam machen wollen.
„Wenn man das hier liest, fühlt man sich in das Programm eines österreichischen Kabarettisten versetzt“, meinte der Verteidiger des Mannes am Dienstagmorgen in der Verhandlung vor dem Salzburger Landesgericht. Sein bislang unbescholtener Mandant habe im Polizeianhaltezentrum, wo er Verwaltungsstrafen verbüßte, unter unhaltbaren hygienischen und sanitären Zuständen gelitten. Deswegen sei er sogar an der Krätze erkrankt. Der Rumäne sei deswegen für drei Tage entlassen worden und wollte am 11. Februar, einem Samstag, wieder in den Polizeiarrest zurückkehren. „Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist und welche Folgen es nach sich gezogen hat“, schloss der Jurist sein Eröffnungsplädoyer.
„Ich wollte nur meine Geldstrafen absitzen“
Der Angeklagte selbst meinte: „Ich wollte nur meine offenen Geldstrafen im Anhaltezentrum absitzen und mehr nicht.“ Er habe den Beamten nicht drohen, sondern lediglich den Inhalt seines Rucksacks bekannt geben wollen: „Es war niemand zur Kontrolle an der Schleuse. Deshalb habe ich aufgezählt, was ich in meinen Taschen habe. Ich hatte eine „Schartner Bombe“ - also ein Getränk - im Rucksack“, so der studierte Psycho- und Soziologe, der in Österreich gerade keine Beschäftigung hat.
Angeklagter will „Schartner Bombe“ gesagt haben
Doch die Polizisten am anderen Ende der Gegensprechanlage hätten einhellig „nuclear bomb“, also „Atombombe“ gehört, hielt die Richterin dem Mann entgegen. Nicht gerade in die Karten spielten dem Angeklagten auch einige englischsprachige Notizen, die auf seinem Handy gefunden wurden. Da fragt er sich selbst etwa: „Was ist das Schlechteste, was ich der Salzburger Polizei antun kann, das mir gleichzeitig am meisten nützt?“ Oder: „Was kann ich tun, um einen hohen Grad an Verunsicherung, Panik und Bedrohung bei der Polizei zu verursachen?“
Neun Monate Haft auf Bewährung
Die vorsitzende Richterin schenkte den Ausführungen des Angeklagten keinen Glauben und verkündete neun Monate auf Bewährung wegen schwerer Nötigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!
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