Acht Frauen gaukelten sie via Dating-Plattformen im Netz die große Liebe vor - nur um sie schlussendlich um deren Geld zu bringen. Zwei Mitglieder einer seit 2017 aus dem Ausland operierenden Bande, 27 und 30 Jahre alt, wurden am Dienstag in Wien rechtskräftig zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Das Vorgehen war stets dasselbe: Der „Traummann“ benötigte plötzlich Geld für einen Notfall bzw. das Zustandekommen eines Treffens. Der Chat-Partner, an den eines der Opfer im November 2017 geriet, gab sich etwa als US-Soldat aus, der sich für ein Jahr in Kabul in Afghanistan verpflichtet habe, es dort nicht mehr aushalte und Geld brauche, um sich „freikaufen“ zu können. Die Frau, die ihm auf den Leim ging, überwies insgesamt 7700 Euro auf ausländische Konten, ehe ihr das Ganze spanisch vorkam und sie Anzeige erstattete.
40.000 Euro für Goldbarren-Überstellung
Drei weitere Frauen hatten sich virtuell in einen gewissen „Martin Moore“ verknallt, wobei dessen Foto von einem Facebook-Profil gestohlen worden war. Der Schwindler gab sich einer Frau gegenüber als Hausbesitzer aus Atlanta aus, der der Liebe wegen nach Österreich ziehen wolle. Für die Überstellung seiner Goldbarren-Vorräte benötige er 40.000 Euro. Das Opfer nahm einen Kredit auf. Sie übergab in weiterer Folge einem unbekannt gebliebenen Mittäter das Geld auf einem Supermarkt-Parkplatz in Wien.
Eine Akademikerin geriet gar an einen vermeintlichen Kaffeebohnen-Händler, der für eine angeblich stockende Lieferung von der Frau 25.200 Euro überwiesen bekam. Weitere 50.000 Euro reichte das Opfer nicht nach.
Hintermänner noch nicht im Visier
Bei den Angeklagten handelte es sich um untergeordnete Beteiligte, die für Überweisungen ihre Kontoverbindungen und ihre Ausweise zur Verfügung gestellt hatten. Sie hoben auch Gelder von Konten ab und transferierten die Beträge gegen eine Provision, die sie behalten durften, weiter. Die Hintermänner und Strippenzieher dieser perfiden Betrügereien konnten von der Staatsanwaltschaft Wien bisher nicht ermittelt werden.
Die beiden Angeklagten waren umfassend geständig. Der 30-Jährige wurde wegen Beteiligung am schweren gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäscherei und krimineller Vereinigung zu 18 Monaten, davon drei Monate unbedingt verurteilt. Der zweite Angeklagte - ein 27-Jähriger mit Wurzeln in der Elfenbeinküste - fasste wegen Beteiligung am Betrug 15 Monate, davon drei Monate unbedingt aus. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verfahrenhelfer waren mit den Urteilen einverstanden.
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