Die neu beschlossene Wolfsverordnung soll Angst und Schäden durch Problemwölfe zukünftig verhindern und „Grundlage und Grenze für Jägerschaft“ sein. Die stark wachsende Wolfspopulation führt laut Experten zu Konflikten, da viele Tiere die Scheu vor Menschen verloren haben. Niederösterreich will nun eigenes Wolfsmanagement etablieren.
Kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter wie der Wolf. Für die einen schützenswerte Tierart, für die anderen angsteinflößendes Raubtier. Laut Experten leben mittlerweile 17.000 Wölfe in Europa, in Österreich sollen es rund 70 sein. Für ein friedvolles Miteinander von Mensch und Tier soll in Niederösterreich nun ein eigenes Wolfsmanagement etabliert werden.
Für den richtigen Umgang wurde am Dienstag seitens des Landes ein Vier-Punkte-Paket präsentiert: „Eine neue Wolfsverordnung mit klar definiertem Stufenplan regelt künftig unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder geschossen werden dürfen“, erklärt Landesvize Stephan Pernkopf.
Voraussetzungen klar definiert
Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, sollen damit rasch vertrieben, vergrämt oder bei Gefahr im Verzug und als letzte Möglichkeit auch abgeschossen werden. Und das auch ohne behördlichen Bescheid.
Abschüsse gibt es nur, wenn ein Wolf aggressiv auf Menschen reagiert, Hunde angreift oder auch Nutztiere tötet.
Stephan Pernkopf, ÖVP-Landesvize
Neben dem Ausbau des Herdenschutzes (höhere Förderungen) und Entschädigungen für Risse müsse auch der Schutzstatus des Wolfes durch die EU angepasst werden. Denn allein hierzulande gab es laut Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur in Wien 116 nachgewiesene Nutztier-Risse, österreichweit waren es rund 1000. Der Experte verweist auf die stark steigende Wolfspopulation – innerhalb von drei Jahren habe sich der Bestand verdoppelt.
Verordnung einstimmig beschlossen
„Wir wollen Schutz geben, Ängste nehmen und Schäden abwenden“, so Pernkopf. Die neue Verordnung tritt mit 3. April in Kraft und soll „Grundlage und Grenze für die Jägerschaft“ sein. Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl begrüßt die neue Verordnung als „Lösung mit Hausverstand“.
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