Vier Klimakleber der Letzten Generation, die ihre jeweiligen Geldstrafen nach Blockadeaktionen am 21. und 28. November 2022 in Oberösterreich beeinsprucht hatten, sind am Mittwoch im Landesverwaltungsgericht damit abgeblitzt. Sie müssen die Verwaltungsstrafen bezahlen.
Die vier Aktivisten wollten ihre von der Polizei verhängten Geldstrafen nach zwei Aktionen in Linz, bei denen sie sich auf die Straße geklebt und den Verkehr blockiert hatten, nicht bezahlen. Sie legten dagegen Beschwerde ein. Am Mittwochvormittag befasste sich der Landesverwaltungsgerichtshof mit den Eingaben.
„Ich hasse das“
„Ich mache das nicht, weil es mir Spaß macht oder weil ich irgendjemandem schaden will“, sagte eine der Beschwerdeführerinnen. Vielmehr: „Ich hasse das. Ich will den Leuten nicht im Weg sitzen, die zur Arbeit wollen“, aber sie sehe keine Alternative. „Diese Regierung tut einfach nichts. Ich habe so Angst.“
Ein Kollege von ihr erzählte, seine Frau komme aus Thailand und ihre Familie leide bereits unter der Austrocknung des Gebiets. „Ich habe Angst um ihre Familie.“ Er berichtete, wie auch die anderen, sie hätten sich bereits im Rahmen von Fridays for Future engagiert. Aber man sei ignoriert worden. Erst im Rahmen der Proteste der Letzten Generation hätten sie das Gefühl, dass man Aufmerksamkeit für den Klimaschutz erzeugen kann.
Ein Beschwerdeführer betonte auch, dass ihm der soziale Frieden am Herzen liege: „Was machen wir, wenn sich die Menschen die Köpfe einschlagen, um an sauberes Wasser zu kommen?“ Er sehe es „als meine Verantwortung zu protestieren“. Alle versicherten, man habe darauf geachtet, dass die Sicherheit gewährleistet bleibe, etwa die Rettungsgasse. Die Vertreterin der Landespolizeidirektion, gegen die sich die Beschwerden richteten, sagte, dass das Argument der Rettungsgasse nicht zur Gänze stimme, weil nicht im gesamten Rückstau gewährleistet ist, dass es eine Rettungsgasse gibt. Der Anwalt der Klimakleber gab zurück, dass nicht einmal erhoben wurde, ob es einen Rückstau gab oder nicht und auch nicht wie lange der war.
Strafe muss bezahlt werden
Das Ergebnis: Alle Einsprüche wurden abgelehnt. Die vier Klimakleber müssen ihre Strafen bezahlen. Bereits am vergangenen Freitag war eine Aktivistin mit ihrer Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol gescheitert. Der Frage, ob die Aktionen gerechtfertigt sind, konnte das Gericht nicht nachgehen, da sich die Beschwerde nur gegen die Strafhöhe gerichtet hatte. „Hätten wir darüber befunden, hätten wir einen Amtsmissbrauch begangen“, so der Sprecher der drei Richter, die alle Beschwerden zu einer Verhandlung zusammengeführt hatten.
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