20 Jahre Haft erhielt Josef K. (62) nicht rechtskräftig für den Mord an Eleonore A., seiner Nachbarin. Rund ein halbes Jahr nach dem Urteil bestätigte nun der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch. Jetzt geht es nur noch um die Strafhöhe.
Die Geschworenen waren sich am 8. November sicher: Einstimmig sprachen sie den Salzburger Josef K. (62) des Mordes an Eleonore A. (81) für schuldig. Demnach habe er seine Nachbarin Ende August 2020 in ihrer Wohnung in einem 96-Parteien-Wohnhaus in der Gorianstraße mit 28 Messerstichen getötet. Dagegen legte der pensionierte Installateur Rechtsmittel ein. Nun hat der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde des nicht rechtskräftig Verurteilten vom Tisch gewischt. Dessen Argumente, wie das Fehlen einer Tatwaffe oder die Übertragung von DNA-Spuren, weckten bei den Höchstrichterin „keine erheblichen Bedenken gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen zum Ausdruck kommenden Feststellungen“. Bis zur Urteilsverkündung hatte der 62-Jährige beim Prozess jeglichen Kontakt zum Opfer bestritten. 14 DNA-Spuren und ein Massen-Test bei den männlichen Bewohnern des Wohnhauses hatten ihn überführt.
Jetzt muss nur noch das Oberlandesgericht Linz über die Strafhöhe entscheiden: Bekanntlich hat der mutmaßliche Mörder 20 Jahre Haft bekommen. Er bittet nun um eine mildere Strafe. Da auch die Staatsanwältin Berufung einlegte, könnte es sogar lebenslange Haft geben.
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