In einem Zustand der geistigen Umnachtung hatte der Mann einen Bäckerei-Kunden und mehrere Polizeibeamte attackiert. Trotz offenkundig schwerer psychischer Probleme muss er aber nicht in eine geschlossene Anstalt.
„Er ist geisteskrank und war bei den Taten unzurechnungsfähig", kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller in seinem Gutachten zum Schluss. Da er den Kubaner dennoch als gefährlich einstuft, erachtet er eine Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt als notwendig - nicht so der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Theo Rümmele, wie sich noch zeigen sollte.
Er ist geisteskrank und war bei den Taten unzurechnungsfähig.
Reinhard Haller, Gerichtspsychiater
Zum Fall: Angeklagt ist der manisch-depressive Kubaner wegen zweier Vorfälle im Juni 2021 in Schwarzach und Hard. In Schwarzach randaliert er in seiner Wohnung. Als Nachbarn die Polizei alarmieren, bewirft er die Beamten im Hof mit Glasflaschen. Trotz der enormen Gegenwehr gelingt es den Einsatzkräften, den Mann zu überwältigen und festzunehmen. Ein Beamte wird dabei verletzt. Ein paar Tage später kommt es in einer Bäckerei in Hard zum nächsten Ausraster. Wie bei der ersten Tat ist auch diesmal Alkohol im Spiel. Wieder befindet sich der Mann in einem Ausnahmezustand und randaliert. Als ein Kunde einschreitet und den Mann nach draußen bringen will, geht der 39-Jährige auf diesen los. Attackiert in mit Fußtritten und drischt mit einem Stuhl auf ihn ein. Der Rabiate wird verhaftet und später ins LKH Rankweil eingeliefert.
Richter Rümmele fasst am Ende dennoch den Beschluss, dass der Betroffene unter Auflagen ambulant betreut werden kann und bei seiner Mutter oder einer betreuten WG wohnen darf.
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