Die EU-Kommission hat es geschafft, mit ihrem Vorschlag für ein neues Strommarkt-Design zumindest in Österreich viele Seiten zu enttäuschen. Für Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) ist die geplante Reform nicht „der große Wurf“, aber auch ÖGB und Arbeiterkammer können keine wesentlichen Änderungen erkennen und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf vermisst einen Notfallmechanismus für eine temporäre Entkoppelung von Strom und Gas.
„Der ganz große Umbruch ist es nicht“, lautet auch die erste Bilanz der Energieagentur-Energiemarktexpertin Karina Knaus. Allerdings sei es für eine abschließende Bewertung noch viel zu früh, sagte Knaus am Mittwoch. „Es gibt einige Punkte, die noch nicht komplett ausdefiniert sind.“ Die Expertin führt aus: „Es sind natürlich schon einzelne Ansätze drinnen, die auch abgehen von dem, was wir bis jetzt hatten, aber eine komplette Systemumstellung ist es tatsächlich nicht.“ Das wäre auch innerhalb nur eines Jahres - bis dahin soll die Reform umgesetzt werden - nicht möglich, so Knaus.
Merit-Order-Prinzip bleibt bestehen
Was vielfach besonders für Enttäuschung sorgt: Das sogenannte Merit-Order-Prinzip, bei dem der Strompreis immer von der Anlage bestimmt wird, die zur Deckung des Strombedarfs notwendig ist, bleibt weiterhin bestehen. Das führt dazu, dass der teuer produzierte Strom aus Gaskraftwerken den gesamten Strompreis in die Höhe treibt. Ziel sei es zwar gewesen, die Abhängigkeit der Strompreise von der kurzfristigen Preisentwicklung zu reduzieren, die kurzfristigen Preissignale seien aber für die Schaffung des europäischen Strom-Binnenmarktes von zentraler Bedeutung, heißt es dazu aus EU-Kreisen. Daher werde das bisherige Prinzip nicht aufgegeben, aber durch zusätzliche Mechanismen ergänzt, die eine längerfristige Preisplanung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen ermöglichen.
Der Vorschlag sieht aber vor, die kurzfristige Preisentwicklung über längerfristige Verträge abzufedern. Dafür kommen zwei Arten von Verträgen infrage, abhängig davon, ob der Staat an der Investitionsentscheidung beteiligt ist. Einerseits gibt es Verträge zwischen zwei Privaten, etwa einem Stromerzeuger und einem Unternehmen, für die Anreize gesetzt werden können. Andererseits geht es um „Differenzverträge“, mit denen EU-Länder für neue Investitionen im Strommarkt sorgen können. Diese Verträge werden in manchen Ländern schon angewendet.
Erlösobergrenzen durch Ausschreibungsverfahren festgelegt
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Länder, die in bestimmte Technologien investieren, diese Vertragsart nutzen müssen. Ein mit öffentlichen Geldern geförderter Windpark hätte dann eine garantierte Mindesteinnahme, könnte aber im Falle eines starken Strompreisanstiegs auf dem Markt nicht mehr den Marktpreis erwirtschaften, sondern den zum Zeitpunkt der Investition festgelegten Erlös. Die Erlösobergrenze würde durch Ausschreibungsverfahren festgelegt.
Verbraucher sollen mehr als einen Tarif abschließen können
In der Liste der Technologien, für die Differenzverträge vorgesehen sind, ist auch die Atomkraft enthalten und nicht nur Erneuerbare, weil auch Atomkraftwerke aufgrund ihrer niedrigen variablen Kosten permanent laufen. Für Verbraucher soll die Reform ein Recht auf fixe Strompreise für eine gewisse Zeit bringen. Außerdem sollen Stromverbraucher mehr als einen Tarif abschließen können, also beispielsweise einen Tarif für den allgemeinen Stromverbrauch eines Haushalts, kombiniert mit variableren Stromtarifen für Wärmepumpen oder das Aufladen von Elektroautos. Geplant ist auch ein neues Recht für Stromverbraucher, erneuerbare Energie zu teilen, etwa mit Nachbarn.
Die EU-Länder sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, in Krisensituationen die Strompreise für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für einen befristeten Zeitraum zu regulieren.
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