Ab September ist ein erster konkreter Umsetzungsschritt für mehr Transparenz auf unseren Tellern geplant. Die beiden zuständigen Minister Rauch und Totschnig kündigen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milchprodukten in den Kantinen des Landes an.
Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Nach langen Verhandlungen ist nun die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend vorgeschrieben. Künftig wird dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat oder Monitor zu sehen sein.
Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bauern sichtbarer. Das ist ein erster, wirksamer Hebel. Gleichzeitig sage ich: Unser Weg hat damit erst begonnen - ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Wahrheit auf unseren Tellern einsetzen."
Etappensieg
Ein begrüßenswerter Schritt, der von der „Krone“ und ihren Lesern schon seit langem gefordert wird. Für Tierecke-Leiterin Maggie Entenfellner war das längst überfällig: „Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Produkte unserer Bauern zu stärken und ich begrüße die Entscheidung der Politik sehr. Ich verstehe das auch als Vorbildwirkung und Wegweiser für die restliche Gastronomie. Unser erklärtes Ziel muss es aber sein, dass es eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht gibt.“
Tierschützer sehen Mängel
So gut wie alle Tierschutzorganisationen bemängeln, dass sich die Politik bei der Umsetzung in Gasthäusern und Restaurants noch ziert und hier dringend aufgeholt werden muss. Weiters ist den NGO‘s eine reine Herkunftskennzeichnung noch zu wenig, denn sie gibt keinerlei Aufschluss über die Haltungsform - ein Tierprodukt aus Österreich kann ja auch aus schlechter Vollspaltenhaltung stammen.
Schnitzel ja, Fleischleibchen nein
Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy stellt auch die schwammige Formulierung der Verordnung infrage: „Die Herkunft muss ausgewiesen sein, wenn Fleisch im Ganzen (etwa bei Schnitzel oder Schweinsbraten) oder in seinen Teilen (beispielsweise Gulasch) angeboten wird. Im Umkehrschluss sind wichtige tierische Produkte wie Faschiertes, Schinken und Wurst nicht von der Kennzeichnungspflicht umfasst. Das trägt nicht zu mehr Transparenz bei“.
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