Schutz wird verbessert

In Spanien gelten Haustiere als „fühlende Wesen“

Ausland
16.03.2023 13:08

In Spanien sollen Haustiere künftig als „fühlende Wesen“ besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in Madrid billigte am Donnerstag abschließend das „Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren“ und Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei.

Die Verbesserungen sollen den geschätzt rund 26 Millionen Haustieren in Spanien, vor allem Hunde und Katzen, zugutekommen.

Hunde dürfen nicht länger als einen Tag allein gelassen werden
So dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Zudem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Alle Herrchen und Frauchen werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abzuschließen.

Anfang Februar fand in Madrid eine Protestaktion von Tierbesitzern statt. Sie forderten ein umfassendes Tierschutzgesetz. (Bild: The Associated Press)
Anfang Februar fand in Madrid eine Protestaktion von Tierbesitzern statt. Sie forderten ein umfassendes Tierschutzgesetz.

Bei Misshandlung drohen Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro
Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit Geldstrafen bis zu 200.000 Euro oder sogar Gefängnis bestraft werden. Wer sein Tier misshandelt hat, dem wird dieses unwiederbringlich entzogen und in ein Tierheim gegeben.

Nur Tierarzt darf Haustiere töten
Eine Tötung von Haustieren ist nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder im Rahmen von Euthanasie erlaubt und dann auch nur durch einen Tierarzt. Jagdhunde, die bisweilen besonders grausam behandelt wurden und ursprünglich denselben Schutz genießen sollten, wurden nach Protesten von Jägerverbänden allerdings ausgenommen. Ausnahmen gelten auch für Polizei- und Blindenhunde sowie Herden- und Hütehunde.

Stierkämpfe darf es weiterhin geben
Auch das Verbot, Tiere für Kampfveranstaltungen wie etwa Hahnenkämpfe einzusetzen, hat eine Ausnahme - es gilt nicht für Stierkämpfe. Auf Nutztiere in der Landwirtschaft finden andere Regeln Anwendung.

Hitzige Diskussionen auf politischer Ebene
Die Gesetzesinitiative der linken Koalitionsregierung hatte für hitzige Diskussionen gesorgt. So strich das Oberhaus in der Abstimmung vergangene Woche die geplante Pflicht für Hundehalter, einen Kurs für artgerechten Umgang mit ihrem Liebling zu belegen. Allerdings muss jeder Hundehalter einen einfachen Test über Hundehaltung absolvieren, was online erfolgen kann. Und die Hunde selbst werden daraufhin geprüft, ob sie eine Gefahr für ihre Umgebung und die Öffentlichkeit darstellen könnten.

Entfallen ist die geplante Regelung, dass Obdachlose keine Hunde halten dürfen. Obwohl sie manchmal für das Betteln missbraucht würden, seien sie für die besonders ungeschützten Obdachlosen ein zu wichtiger Begleiter, hieß es nun.

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