Ein einheimisches Duo machte es der Polizei nach dem Tankstellen-Überfall im Herbst in Innsbruck nicht schwer. Denn die Bekleidung bei der Tat war verräterisch. Für die Angeklagten, die dringend Geld für Drogen gebraucht hatten, setzte es mehrjährige Gefängnisstrafen.
Kein Geld, dafür enormes Verlangen nach Drogen – zwei Innsbrucker (22 und 31 Jahre) fassten in der Nacht auf den 13. September des Vorjahres den spontanen Entschluss, die BP-Tankstelle im Innsbrucker Westen zu überfallen. „Wir waren beide extrem dicht, es war eine Kurzschlussreaktion“, schüttelte der Erstangeklagte über sich selbst den Kopf.
Mit einem Messer (ursprünglich vorgesehen, um eine Zeitungskassa aufzuzwängen) und einem Hammer bedrohten sie die junge Angestellte und flüchteten mit mickrigen 1185 Euro. Das Opfer schilderte beim Prozess als Zeugin, dass sie wegen des Hammers zunächst an einen Scherz geglaubt und den Überfall dann gut weggesteckt hatte – „doch nach zwei, drei Tagen bekam ich Weinanfälle“.
Daraufhin habe ich auf Facebook nachgesehen. Einer der Täter hatte dort vorher ein Foto gepostet, auf dem er denselben weißen Dior-Kapuzenpullover wie beim Überfall trug.
Das Opfer
Bekannter des Opfers lag mit Verdacht goldrichtig
Ein Bekannter der Tankstellenmitarbeiterin äußerte dann einen Verdacht, wer die beiden maskierten jungen Männer gewesen sein könnten. „Daraufhin habe ich auf Facebook nachgesehen. Einer der Täter hatte dort vorher ein Foto gepostet, auf dem er denselben weißen Dior-Kapuzenpullover wie beim Überfall trug“, sagte die Angestellte. Der Rest war für die Ermittler ein Kinderspiel und für den gelernten Installateur (zuletzt Invaliditätspensionist) und den Staplerfahrer klickten nach wenigen Tagen die Handschellen.
„Der Drogenkonsum mag enthemmend gewirkt haben, die Zurechnungsfähigkeit hat er nicht eingeschränkt“, plädierte der Staatsanwalt. Und verwies auf ein Überwachungsvideo, welches das gezielte Handeln der Räuber genau dokumentierte. Auch waren sie schnell genug, um einem mutigen Verfolger zu entkommen. Generell aber hatten Drogen das Leben der jungen Männer in Sackgassen geführt. So erhielt der Zweitangeklagte einmal eine Finanzamtsrückzahlung von 26.000 Euro – binnen vier Monaten war das Geld für Suchtgiftkäufe verbraucht.
Raub während „Therapie statt Strafe“ begangen
Erschwerend: Die Männer hatten während eines laufenden anderen Verfahrens bzw. während einer verhängten „Therapie statt Strafe“ gehandelt. Dass sie dem Opfer 500 Euro zahlten und alles gestanden, verhinderte Gefängnisstrafen nicht: Der Schöffensenat unter Richter Bernhard Rüßkamp verhängte dreieinhalb Jahre Haft für den 22-Jährigen (plus vier Monate Widerruf einer bedingten Strafe). Der 31-Jährige erhielt fünfeinhalb Jahre.
Beide nahmen die Urteile nach kurzer Bedenkzeit an, sie sind somit rechtskräftig.
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