Die Salzburger Justiz ermittelt gegen einen Wintersportler und vier Paragleit-Piloten. Weil sie andere gefährdet haben sollen. Die „Krone“ klärt rechtlich auf.
Es war ein 300 Meter breites und 800 Meter langes Schneebrett, dass Vater und Sohn am 2. Februar auf der Schmittenhöhe losgetreten hatten. Bei Lawinenwarnstufe 4 fuhr der Wiener (44) mit seinem 13-jährigen Nachwuchs im freien Gelände in einen ungesicherten Hang. Gerade noch rechtzeitig vor den Schneemassen konnten die beiden Wintersportler den Hang verlassen. Die alarmierten Pistenretter brachten Vater und Sohn wieder in den gesicherten Pistenbereich.
Gegenüber Einsatzkräften redeten sie die gefährliche Situation auch noch klein. Mit Folgen: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Wiener, bestätigt Sprecherin Elena Haslinger: Es gehe um den Verdacht der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. So habe der 44-Jährige durch sein fahrlässiges Verhalten auch das Leben des Sohnes gefährdet, heißt es.
Spaß am Sport hört bei Gefährdung anderer auf
Szenenwechsel auf den Gaisberg, ein Lieblingsplatz für Paragleitpiloten. Dort hatten Sturmböen am 10. März mehrere Gleitschirme erfasst und durch die Luft gewirbelt. Fünf Piloten stürzten ab, sechs Personen erlitten teils schwere Verletzungen. Unter den abgestürzten waren auch Tandem-Piloten: Also Gleitschirmlenker, die andere – meist Anfänger – mit ihrem Luftgerät mitnehmen. Wie die Polizei bestätigt, werden nun vier Luftsportler wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt. Nun stellen sich wohl Salzburger Sportler berechtigt die Frage: Ab wann drohen mir durch sportliche Betätigung strafrechtliche Konsequenzen?
Wenn Sportler äußere Umstände wie Wetter oder Lawinengefahr außer Acht lassen, kann dies Ermittlungen wegen Fahrlässigkeit auslösen. Die Grenze ist die Gefährdung anderer.
Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft
„Der Spaß am Sport hört bei der Gefährdung anderer auf“, betont Elena Haslinger, Juristin der Anklagebehörde. Sobald ein erfahrener oder ausgebildeter Sportler Verantwortung für andere übernimmt, muss er Regeln beachten. „Da geht es um die Sorgfalt. Wer diese außer Acht lässt, handelt fahrlässig und kann verfolgt werden.“ Dies werde immer im Einzelfall geprüft – auch wenn, wie im Falle des Wieners, nichts Gröberes passiert sei. Haslinger: „Wenn mir selbst was zustößt, ist es natürlich die eigene Verantwortung.“
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