Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) verkündet noch im Laufe dieser Woche, ob der Beschwerde gegen die Verhängung der U-Haft vom Papa des ertrunkenen Buben (6) stattgegeben wird. Das bestätigte der Vizepräsident im Gespräch mit der „Tiroler Krone“.
Es ist eine unfassbar traurige Geschichte, die Ende August 2022 ihren Anfang nahm. Wie berichtet, soll der Papa von Leon in St. Johann in Tirol während eines Spazierganges von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden sein. Sein 6-jähriger, beeinträchtigter Sohn soll daraufhin aus dem Kinderwagen gekrabbelt, in die Kitzbüheler Ache gestürzt und ertrunken sein.
Im Laufe der umfangreichen Ermittlungen stellte sich allerdings heraus, dass diese Version weder für die Polizei noch für die Staatsanwaltschaft glaubwürdig ist. Der 38-Jährige wurde daher Ende Februar diesen Jahres festgenommen, das Landesgericht Innsbruck verhängte über ihn kurz darauf die Untersuchungshaft – und zwar wegen des dringenden Tatverdachtes, des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat.
Vor zwei Wochen wurde Beschwerde eingereicht
Der Papa von Leon, der von Anfang an alle Vorwürfe vehement zurückweist, legte vor zwei Wochen mit seinem Anwalt Hubert Stanglechner Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Das bedeutet: Der gesamte Akt wurde dem Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) vorgelegt. Dieses ist seither am Zug und entscheidet darüber, ob der Beschwerde stattgegeben wird oder nicht.
Entweder sofortige Enthaftung oder Verbleib hinter Gittern
Neu ist: Das Warten dürfte zeitnah ein Ende haben. „Denn diese Entscheidung fällt noch im Laufe dieser Woche“, betont Klaus Dieter Gosch, Vizepräsident des OLG und Mediensprecher, auf „Tiroler Krone“-Anfrage. Im Fall, dass der Beschwerde stattgegeben wird, ist der Papa von Leon sofort aus der U-Haft zu entlassen. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, bleibt er hingegen weiter hinter Gittern.
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