Kritik an Geschworenen

Doppelmörder (52) gibt den Frauen Schuld

Salzburg
23.03.2023 09:30

Gottfried O. erschoss zwei Frauen und bekam Ende Juli dafür lebenslange Haft. Nun jammert er gegenüber dem Obersten Gerichtshof, dass „zu viele Frauen“ als Geschworene über ihn geurteilt haben. Vergeblich. Die Höchstrichter bestätigten den Schuldspruch wegen Doppelmordes.

Offensichtlich fühlt sich Gottfried O. (52) noch immer nicht schuldig. Nicht anders sind dessen Ausführungen in der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof zu verstehen: Knapp acht Monate nach der Verurteilung wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft spricht der Salzburger noch immer von einer „heftigen Gemütsbewegung“ und einer „emotionalen Überlastung“, die ihn zu der blutrünstigen Tat veranlasst haben sollen.

In diesem Wohnhaus in Wals passierte die Bluttat Anfang Mai 2021 (Bild: Tschepp Markus)
In diesem Wohnhaus in Wals passierte die Bluttat Anfang Mai 2021

Zur Erinnerung: O. tauchte am 5. Mai 2021, kurz vor Mitternacht, beim Wohnhaus seiner „Ex“ auf, einer Walserin (50). Er zückte seine Pistole, erschoss zuerst die Mutter (76) der Frau mit drei Schüssen und richtete danach die Waffe auf die 50-Jährige. Siebenmal drückte er ab. Zuerst in den Rücken, dann in den Kopf. Eine „Hinrichtung durch einen gekränkten Narzissten“, fasste der Opfer-Anwalt beim Prozess Ende Juli zusammen.

Verurteilter fühlte sich offenbar als Mann benachteiligt
Alle acht Geschworenen waren sich damals einig: schuldig des zweifachen Mordes - lebenslange Haft samt Einweisung. O. dagegen bemängelt nun, dass die Frage nach Totschlag nicht gestellt worden sei. Dabei kritisiert der Detektiv die Besetzung der Geschworenenbank und fühlt sich wegen des Frauen-Anteils benachteiligt: Von den acht Laienrichtern waren nämlich sieben weiblich.

„Das Gesetz sieht keine besondere Regelung über eine nach geschlechtsspezifischen Kriterien vorzunehmende Zusammensetzung der Geschworenenbank vor“, entgegneten die Höchstrichter und wischten das Rechtsmittel sofort vom Tisch. Bedeutet: Der Schuldspruch ist damit rechtskräftig. Über die Höhe der Strafe muss noch das Oberlandesgericht Linz entscheiden. O. wird hierbei wohl noch um Milde bitten.

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