Im Kampf um Reha-Geld reichte eine Frau aus Wiener Neustadt verzweifelt Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen Pensionsversicherungsanstalt ein. Die Arbeiterkammer ortet immer mehr solcher Fälle. Warum das so ist? Eine Reform, die immer mehr greift, könnte damit zu tun haben.
Noch schlimmer als zu den Zeiten, als sie noch Reha-Geld bezog, geht es einer 42-Jährigen aus Wiener Neustadt. Trotz vieler Arztgutachten, die das belegen, lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PV) eine Wiedergewährung der Mittel ab. Verzweifelt reichte sie im Oktober Klage ein, die „Krone“ berichtete.
Leiden, aber kein Anspruch
Jetzt steht sie kurz vor dem Gerichtstermin, neu angefertigte Gutachten würden dort aber nicht mehr berücksichtigt werden, so die verzweifelte Frau. Und die gerichtlichen Gutachter würden ihr zwar medizinische Leiden bestätigen, den Leistungsanspruch aber nicht. Mittlerweile hilft die Arbeiterkammer der Frau. „2022 gab es in Niederösterreich 1097 solche Sozialrechtsfälle. Die Zahl steigt stetig“, erklärt ein AK-Experte. Im System gäbe es eine Änderung, die für alle gültig wird, die das 50. Lebensjahr bis 2014 noch nicht vollendet haben.
Pensionsversicherung entscheidet selbst
Ob die Reform für den Anstieg der Prozesse verantwortlich ist, will er nicht einschätzen, aber: Die PV entscheide selbst, ob jemand mindestens sechs Monate lang Reha benötige. Laufende Gerichtsverfahren kommentiert die PV nicht.
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