Knalleffekt im Prozess um gefährliche Drohung im Gericht St. Pölten: Noch bevor es losging, wurde bereits ein Urteil verkündet. Denn auf der Anklagebank saß kein Unbekannter: Arthur B. geriet schon wegen des Verschwindens seiner früheren Lebensgefährtin unter Mordverdacht.
Im Frühjahr vorigen Jahres wurde der 67-Jährige dann wegen des Missbrauchs seiner Nichten zu 13 Jahren Haft verurteilt. Aufgrund einer Erkrankung kam er nicht in Haft.
Urteil nun rechtskräftig
Bis heute. Denn die Berufung wegen Strafunfähigkeit wurde abgewiesen. Der Rentner muss hinter Gitter.
Lebensgefährtin bedroht
Doch zuvor musste sich der 67-Jährige noch in einer anderen Causa verantworten. „Ich stech dich ab“, soll er seiner „Ex“ im November und Dezember vorigen Jahres unter anderem gedroht haben. Sie erstattete Anzeige. Nun gab es am Landesgericht St. Pölten zu den 13 Jahren noch sieben Monate obendrauf. Verteidigerin Astrid Wagner meldete volle Berufung an.
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