20-Jährige verblutete

Lebenslange Haft für Folter-Mord an Samantha

Gericht
23.03.2023 17:24

„Die zwei Angeklagten haben Samantha zu Tode vergewaltigt“, lautet die Anklage im Mordprozess gegen einen 26- und einen 31-jährigen Wiener. Eine grausame Tat mit „folterähnlichen Methoden“, für die die beiden Angeklagten nun - nicht rechtskräftig - lebenslang ins Gefängnis müssen und eingewiesen werden.

In der Nacht vom 18. auf den 19. Juni wurde Samantha brutal ermordet. Angeklagt sind dafür im Wiener Landesgericht zwei Männer, die für die junge Frau keine Fremden waren. Nach einer recht flüssigen Nacht sollen die Wiener die 20-Jährige vergewaltigt und mit Gegenständen dermaßen verletzt haben, dass Samantha verblutete.

Erstangeklagter schiebt jegliche Schuld von sich
Eine Bluttat, die der Zweitangeklagte beim Prozessauftakt gestand. Warum er Samantha solch eine Grausamkeit angetan hatte, konnte er Richter Andreas Böhm nicht sagen. Der jüngere Erstangeklagte will mit der Vergewaltigung und dem Mord nichts zu tun gehabt haben. Er hätte lediglich gesehen, wie sein älterer Freund in seiner Wohnung in Wien-Floridsdorf die Frau missbrauchte. Und dann sei da auf einmal sehr viel Blut gewesen. Er sei eingeschlafen, aufgewacht und da wäre sie bereits tot gewesen.

Gutachten über den Tod von Samantha schockieren
Eine Version, die die Sachverständigen am zweiten Prozesstag nicht zu unterstützen scheinen. Nacheinander tragen sie ihre Gutachten vor, erhalten von den Geschworenen entsetzte - fast schon angewiderte - Blicke. Geschuldet der Brutalität des Verbrechens.

In diesem Wohnhaus soll die 20-jährige Samantha ermordert worden sein. (Bild: zVg, Gerhard Bartel, Krone KREATIV)
In diesem Wohnhaus soll die 20-jährige Samantha ermordert worden sein.

„Das ist kein schöner Anblick. Das ist auch kein schöner Fall. Das ist ein katastrophaler Fall“, beginnt der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp die Aufzählung der Verletzungen von Samantha. Zu denen auch ein offener Nasenbruch des Opfers zählt. Die genaue Todesursache ist nicht sicher: „Alleine der massive Blutverlust und alleine die massive Luftembolie waren ausreichend, dass der Tod eintritt“, stellt der Gerichtsmediziner fest.

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Ich mach diesen Job schon sehr lange. Ich habe noch nie eine so ausgeprägte Luftembolie gesehen.

Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp

Letzteres schockierte sogar den Gutachter: „Ich mach diesen Job schon sehr lange. Ich habe noch nie eine so ausgeprägte Luftembolie gesehen.“ Innerhalb von ungefähr zehn Minuten wäre Samantha bereits ihren Verletzungen erlegen. Verletzungen, die mit dem Geständnis des Zweitangeklagten genau in Einklang zu bringen sind.

Vor allem DNA-Spuren belasten den 26-Jährigen schwer
Auch die gynäkologische Sachverständige und das DNA-Gutachten stützen die Anklage, belasten den nicht geständigen 26-Jährigen schwer. Es wurden sowohl Spuren von ihm, als auch dem Älteren auf dem Opfer gefunden. Genau wie DNA von Samantha auf den beiden Männern. Eindeutige Spuren laut der Gutachterin, obwohl massive Reinigungsmaßnahmen vorgenommen worden sein müssen.

Im Stiegenhaus in Wien-Floridsdorf wurden Blutspuren gefunden. Aber vom Erstangeklagten, der für sich selber die Rettung rief. (Bild: Gerhard Bartel)
Im Stiegenhaus in Wien-Floridsdorf wurden Blutspuren gefunden. Aber vom Erstangeklagten, der für sich selber die Rettung rief.
Im Stiegenhaus fanden sich Blutspuren. (Bild: APA/ALEX HALADA)
Im Stiegenhaus fanden sich Blutspuren.

Angeklagter rief Rettung für sich selber, nicht aber für das blutende Opfer
Erst am 19. Juni in der Früh verständigte der 26-jährige Erstangeklagte, verteidigt von Anwältin Astrid Wagner, die Rettung. Nachdem er bereits in der Nacht noch den Notruf für sich selber wählte: In seiner Panik sei er aus der Wohnung hinausgelaufen, hatte sich einen Splitter eingetreten. Für seinen blutenden Fuß brauchte er einen Arzt. Von der sterbenden Samantha in seiner Wohnung verlor er kein Wort.

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Atmet sie? -Ja... Ich weiß es nicht... Höchstwahrscheinlich nicht...

Telefonat zwischen Rettung und des Erstangeklagten

Erst beim zweiten Notruf erklärte er der Rettung, dass eine Freundin von ihm in der Dusche gestürzt sei - festgehalten auf einer Sprachnachricht des Anrufs. Ob sie verletzt sei, will der Sanitäter wissen: „Ich weiß es nicht. Ich kann das nicht feststellen. Ich bin kein Arzt“, so die Antwort des jüngeren Angeklagten. „Atmet sie?“, die nächste Frage. „Ja“ - „Ich weiß es nicht“ - „Höchstwahrscheinlich nicht“, entgegnete der 26-Jährige zögerlich.

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Herst Oida, meine ganze Wohnung ist voller Blut. Mein ganzes Bett ist voller Blut. Mein Couchtisch ist voller Blut. Mein Boden ist voller Blut. Meine Soundbar ist voller Blut, Oida!

Sprachnachricht vom Erstangeklagten an eine Freundin

Damit nicht genug mit schrecklichen Sprachnachrichten: Einer Freundin sendete er Audios, wo er sich lautstark über das Chaos in seiner Wohnung empörte. „Herst Oida, meine ganze Wohnung ist voller Blut. Mein ganzes Bett ist voller Blut, Oida. Mein Couchtisch ist voller Blut. Mein Boden ist voller Blut. Meine Soundbar ist voller Blut, Oida“ - die tote Samantha im Badezimmer erwähnte er in keinem Satz.

Samantha wurde laut Gutachter gefoltert
„Er war offenbar in der Lage, ein Schauspiel zu liefern“, kommentiert der Psychiater Peter Hofmann die Anrufe und Aufnahmen. Beide Angeklagten leiden an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Was sie noch gemeinsam hätten: „Sie kommen beide vom Rande der Gesellschaft.“ Während der Ältere in der zwischenmenschlichen Beziehung der dominantere Part gewesen sei, wäre der 26-Jährige eher zurückhaltender. Auch begründet in seiner schweren neurologischen Erkrankung, die seine Bewegungen einschränken würden.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann (Bild: Groh)
Gerichtspsychiater Peter Hofmann
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Es gibt Folter zum Selbstzweck. Es gibt bestimmte Tätertypen, die Folter einsetzen, um für sich selber eine innere Befriedigung zu erreichen. Das ist eine sehr, sehr spezielle Tätergruppe.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann

Die ihn aber nicht daran gehindert hätten, das angeklagte Verbrechen an Samantha zu begehen. Laut Hofmann eine „sexuell sadistische Tat“ mit folterartigen Methoden: „Es gibt Folter zum Selbstzweck. Es gibt bestimmte Tätertypen, die Folter einsetzen, um für sich selber eine innere Befriedigung zu erreichen. Das ist eine sehr, sehr spezielle Tätergruppe“ - in die zumindest der zweite Angeklagte fallen würden. Trotz der Zurechnungsfähigkeit beider empfiehlt er die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum wegen Gefährlichkeit.

Beide Angeklagten wurden des Mordes und der Vergewaltigung schuldig gesprochen - nicht rechtskräftig. (Bild: Zwefo, zVg, Krone KREATIV)
Beide Angeklagten wurden des Mordes und der Vergewaltigung schuldig gesprochen - nicht rechtskräftig.

Zum ersten Mal im Prozess äußern sich auch die Privatbeteiligtenvertreter der Angehörigen - der Mama und der Oma von Samantha. Der finanzielle Anschluss sei rein symbolisch, denn „wie beziffert man einen unendlich großen Schmerz, der nie zu Ende geht?“, stellt der Vertreter in den Raum, hält dabei ein Bild von der jungen Frau in der Hand. 

Während Verteidigerin Astrid Wagner an einem Freispruch für den Erstangeklagten festhält, bleibt Anwalt Manfred Arbacher-Stöger nur die Bitte um ein milderes Urteil: „Mein Mandant war der, der hier reinen Tisch gemacht hat.“

Höchststrafe für schrecklichen Mord und Vergewaltigung an Samantha
Für die Geschworenen ist klar: Sowohl der geständige 31-Jährige, als auch der 26-Jährige sind des Mordes und der Vergewaltigung von Samantha schuldig. Beide werden zu einer nicht rechtskräftigen lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Sie verbringen also, bis sich ihre Gefährlichkeit abgebaut hat, ihre Zeit in einer Anstalt. Erst danach können sie ihre Freiheitsstrafe im Normalvollzug antreten - von der sie frühestens nach 15 Jahren bedingt entlassen werden können. 

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Trotz des umfassenden, reumütigen Geständnisses haben die Geschworenen hinsichtlich beider Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. In Anbetracht der Grausamkeit der Tat ist dies aus menschlicher Sicht durchaus nachvollziehbar.

Verteidiger Lukas Hruby (Kanzlei Manfred Arbacher-Stöger)

Ein Urteil, das die Staatsanwältin natürlich annimmt, während Anwältin Astrid Wagner im Namen des Erstangeklagten Nichtigkeit und volle Berufung anmeldet. Der 26-Jährige brach nach der Verkündung in Tränen aus. Lukas Hruby (Kanzlei Manfred Arbacher-Stöger) erbittet für seinen 31-jährigen Mandanten Bedenkzeit: „Trotz des umfassenden, reumütigen Geständnisses haben die Geschworenen hinsichtlich beider Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. In Anbetracht der Grausamkeit der Tat ist dies aus menschlicher Sicht durchaus nachvollziehbar.“

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