Der Umgang mit dem sogenannten Snus wird in Tirol nun verschärft, eine dafür nötige Gesetzesänderung wurde im Landtag einstimmig beschlossen. Auch die Umsetzung des „Home Treatment“-Konzeptes - also Betreuung Zuhause - wird geprüft. Und: Rund zwei Millionen Euro werden vom Land im Bereich der psychosozialen Versorgung zur Verfügung gestellt.
Bezüglich dem Wohl von Kindern und Jugendlichen hat sich im März-Landtag einiges getan. Einerseits geht es den Nikotinbeuteln, die teils sogar mehr Nikotin enthalten als herkömmliche Zigaretten, an den Kragen! „Wir stellen die sogenannten Snus den anderen Tabakwaren gleich. Das bedeutet: Sie dürfen – so wie Zigaretten oder Wasserpfeifen – nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben, an sie verkauft oder von ihnen konsumiert werden“, erklärt LR Astrid Mair (ÖVP). Einstimmiger Beschluss!
„System wird bereits in Wien erfolgreich angewandt“
Andererseits wurde der Antrag „Home-Treatment für Kinder und Jugendliche“ - ebenfalls einstimmig - angenommen. Darin wird die Regierung ersucht, die Umsetzung von „Home Treatment“ - also Betreuung Zuhause durch multiprofessionelle Teams - in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zu prüfen, um das Angebot im Bereich der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Tirol auszubauen. „Dieses System wird bereits in Wien erfolgreich angewandt. Es ist wichtig, dass wir uns das genau ansehen und in einem weiteren Schritt in Tirol umsetzen“, sagt VP-LA Sophia Kircher.
Es ist wichtig, dass wir uns das genau ansehen und in einem weiteren Schritt in Tirol umsetzen.
VP-LA Sophia Kircher
Subvention für Suchthilfe, Z6 und Aids-Hilfe-Tirol
Und: Laut Landesrätin Eva Pawlata (SPÖ) schloss die Landesregierung mit einer Reihe von Trägervereinen Drei-Jahresverträge ab. Im Bereich der psychosozialen Versorgung werden hierbei insgesamt mehr als zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon kommen rund 1,6 Millionen Euro der Suchthilfe Tirol, 400.000 Euro der Drogenarbeit Z6 und 85.000 Euro der AIDS-Hilfe-Tirol zugute. Der entsprechende Regierungsbeschluss wird im Mai-Landtag vorgelegt.
„Mit diesen Fördermitteln stellen wir sicher, dass wichtige Beratungs-, Betreuungs- und Wohnangebote in den Bereichen Sucht und Abhängigkeiten sowie sexuelle Gesundheit weiterhin gewährleistet werden. Davon profitieren nicht nur betroffene Menschen in akuten Notlagen, sondern auch deren Umfeld und - durch die vielzähligen Maßnahmen im Bereich der Prävention - die Gesamtgesellschaft. Die nun abgeschlossenen Fördervereinbarungen gelten für die Jahre 2023 bis 2025 und garantieren damit eine langjährige Planbarkeit für die Trägervereine im Rahmen der sozialen Versorgung“, berichtet Pawlata.
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