Das Warten auf die Entscheidung, ob die Verhängung der Untersuchungshaft über den Vater des ertrunkenen Leon (6) zu Recht erfolgte, geht weiter! Denn: Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) gab am heutigen Freitag bekannt, dass diese Frage erst Anfang kommender Woche geklärt werden könne. Der Anwalt des Beschuldigten wartet gegenüber der „Krone“ indes mit neuen Details auf.
Ein gemeinsamer Spaziergang von Vater und Sohn Ende August 2022 endete - wie ausführlich berichtet - in einem Albtraum! Der schwer beeinträchtigte Sechsjährige - er litt am Syngap-Syndrom, einem seltenen Gendefekt - ist tot, ertrunken in der Kitzbüheler Ache. Sein Vater soll kurz zuvor von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden sein.
Plötzliche Wende in diesem Fall
Die Ermittler gingen zunächst auch von dieser Version aus, doch das Blatt wendete sich plötzlich: Der 38-Jährige rückte ins Visier der Polizei. Die Indizien dafür, dass er seinen eigenen Sohn von dessen Leid erlösen wollen und ihn deswegen getötet haben soll, sollen sich im Laufe der Ermittlungen dermaßen verhärtet haben, dass der 38-Jährige festgenommen wurde. Seither sitzt er in U-Haft.
„Mein Mandant hat seinen Sohn natürlich nicht umgebracht“
Doch der Verdächtige wehrte sich und legte mit seinem Anwalt Hubert Stanglechner Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Denn: „Mein Mandant hat seinen Sohn natürlich nicht umgebracht. Er weist alle Vorwürfe vehement zurück!“ Sein Anwalt nahm bereits mehrfach - wie ebenfalls berichtet - auf die Indizien Bezug und betonte, dass diese „nicht nachvollziehbar, ja teils sogar absurd“ seien.
OLG spricht von „Weiterungen in der Strafsache“
Anfang dieser Woche betonte Klaus Dieter Gosch, Vizepräsident des Oberlandesgerichtes und Mediensprecher, gegenüber der „Tiroler Krone“, dass noch im Laufe dieser Woche über den Antrag der Beschwerde entschieden werde. Doch dem ist nicht so, wie es nun in einer offiziellen Aussendung heißt: „Aufgrund von Weiterungen in der Strafsache im Zusammenhang mit dem Tod des kleinen Leon in St. Johann in Tirol ist damit zu rechnen, dass das Oberlandesgericht Innsbruck erst mit Beginn der kommenden Woche über die Frage, ob die Verhängung der Untersuchungshaft über den Vater zu Recht erfolgte, entscheiden kann.“ Das bedeutet konkret: Es sind weitere Erhebungsergebnisse zu berücksichtigen.
Sobald eine Entscheidung des zuständigen Senates des OLG ergangen sei und den Verfahrensbeteiligten zugestellt worden sei, werde in einer Presseaussendung darüber informiert, wird betont. Gosch sagte im heutigen Gespräch mit der „Tiroler Krone“, dass die Entscheidung voraussichtlich bis Dienstag nächster Woche vorliegen werde. „Nähere Details kann ich dazu nicht sagen“, fügt Gosch hinzu.
„Viele DNA-Spuren noch nicht ausgewertet“
Auch Anwalt Hubert Stanglechner meldete sich am Freitag gegenüber der „Krone“ zu Wort: „Es gibt weiterhin keine Beweise dafür, dass mein Mandant seinen Sohn umgebracht hat. Es existieren viele DNA-Spuren, die bisher noch nicht ausgewertet wurden. Dies wurde allerdings mittlerweile angeordnet und veranlasst, worüber wir sehr froh sind. Diese Ergebnisse gilt es nun abzuwarten.“
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