Innenminister-Treffen
EU-Asylreform: „Irreguläre Migration begrenzen“
Um die Verteilung von Asylwerbern gerechter zu gestalten, versuchen die EU-Länder einen neuen Anlauf für eine europäische Asylreform. „Wir müssen darauf achten, dass wir auch die irreguläre Migration begrenzen“, sagte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag in Berlin zu Beginn eines Treffens mit fünf anderen EU-Innenministern. Österreich ist nicht dabei.
Unter dem Zeitdruck der Europawahl im Frühjahr 2024 versuchen die Innenminister von sechs europäischen Staaten, die festgefahrenen Verhandlungen zum Erfolg zu führen.
Daran nehmen Vertreter aus Schweden, Italien, Frankreich, Spanien und Belgien teil. „Es geht um ein Gesamtsystem aus Verantwortung auf der einen Seite und Solidarität auf der anderen Seite“, betonte Faeser.
Staaten mit EU-Außengrenzen streuben sich
Konkret geht es darum, dass Schutzsuchende in den EU-Staaten, in denen sie zuerst ankommen, verlässlich registriert werden. Idealerweise soll dort auch schon geschaut werden, ob jemand überhaupt Aussicht auf eine Anerkennung als Flüchtling hat. Staaten mit EU-Außengrenzen wie Italien oder Malta sind dazu jedoch bisher nicht bereit. Sie pochen darauf, dass erst die Verteilung der Asylwerber innerhalb Europas besser geregelt werden müsse. Bisher gibt es lediglich die freiwillige Übernahme weniger Asylwerber durch einige Staaten - vor allem Deutschland.
Kompromisse wohl notwendig
Der Staatssekretär im schwedischen Justiz- und Innenministerium, Anders Hall, sagte, er sei überzeugt, dass eine Einigung von allen EU-Staaten sehr schwierige Kompromisse erfordern werde. „Es wird wahrscheinlich eine Lösung sein, wo keiner mit allem zufrieden ist, aber wo wenigstens alle gleichermaßen unzufrieden mit der gemeinsamen Lösung sind“, fügte er hinzu.
Deutlich mehr Asylanträge in EU
Im vergangenen Jahr wurden in den Staaten der Europäischen Union eine Million Asylanträge gestellt, so viele wie seit 2016 nicht. Hinzu kamen fast vier Millionen Menschen aus der Ukraine, die in der EU zwar keinen Asylantrag stellen müssen, aber auch weiterhin untergebracht und versorgt werden müssen.
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