Der Bundesrechnungshof hat sich die geplante neue Linzer Stadtbahn angesehen, findet sie prinzipiell gut, hebt aber kritisch hervor, dass die parallel von der Stadt Linz geplanten neuen O-Bus-Linien ein weit höheres Fahrgastpotenzial haben würden. Jedenfalls sehen die Prüfer noch einige Fragen in diesem Projekt. Vor Weihnachten hat die „Krone“ bereits einmal über solche Unklarheiten berichtet (siehe Linkbox am Ende).
Das Land Oberösterreich und die Stadt Linz planen unter Mitfinanzierung des Bundes (Ministerium) die Umsetzung einer OÖ-Stadtregionalbahn als überregionale öffentliche Verkehrsachse. Dafür werden Gesamtkosten von 600 Millionen Euro erwartet. Das Konzept sieht zwei neue S-Bahnlinien - die S6 (Verlängerung der Mühlkreisbahn) und die S7 (neue Achse Linz-Urfahr bis Gallneukirchen und weiter nach Pregarten) - vor, jeweils mit Durchbindungen bis zum Linzer Hauptbahnhof. Die Einbindung der Strecken in den Hauptbahnhof Linz würde eine Durchbindung zur Linzer Lokalbahn (S5) ermöglichen. Ergänzend dazu sollen innerstädtische O-Bus-Linien (Linien 47 und 48) Umstiegsmöglichkeiten zu weiteren Knotenpunkten (insbesondere zur neu geplanten ÖBB-Haltestelle Franckviertel) schaffen und die Fahrgäste im Osten von Linz verteilen.
Neue O-Busse hätten weit mehr Fahrgäste
Auf der Grundlage vorliegender Studien zu den Fahrgastpotenzialen ist mit der Realisierung der OÖ-Stadtregionalbahn und den beiden neuen O-Bus-Linien - neben einer höheren Beförderungsqualität in der Stadt Linz - mit einem Fahrgastpotenzial von bis zu 33.000 Fahrgästen pro Werktag72 (davon 12.500 auf den neuen S-Bahnlinien und 20.500 auf den neuen O-Bus-Linien) zu rechnen, gibt der Bundesrechnungshof an. Auf dieses Zahlenverhältnis weist der Rechnungshof kritisch hin, nämlich „dass auf Basis der vorliegenden Studien der überwiegende Teil des erwarteten Fahrgastpotenzials von den neuen O-Bus-Linien getragen sein wird.“ Ebenso wies er darauf hin, dass die Mitfinanzierung des Bundes bislang lediglich für das Vorprojekt bzw. die Einreichplanung einzelner Abschnitte des Gesamtprojekts sichergestellt ist.
Das beste Verkehrsmittel wählen
Einige Empfehlungen hat der Rechnungshof zu all dem, sie richten sich an das Land Oberösterreich und die Stadt Linz und knüpfen einerseits an die parallele Verwirklichung von Stadtregionalbahn (Land OÖ) und O-Bus-Linien (Stadt Linz) an: Es müsse im bereits beauftragten Vorprojekt auf die optimale verkehrliche Wirkung Bedacht genommen werden. Und weiter: „Dabei wären die jeweils bestgeeigneten Verkehrsmittel zu wählen und in der Einreichplanung zu berücksichtigen. Danach wäre auch die Finanzierung für die bauliche Umsetzung und die Erhaltung der OÖ-Stadtregionalbahn sicherzustellen.“ Weiters sollen Nutzen-Kosten-Analysen über die einzelnen Ausbauschritte erstellt werden, auf deren Basis eine nachvollziehbare Prioritätenreihung zu erstellen sei.
Linz will keine Parallel-Investitionen
Den unterschwelligen Rat des Rechnungshofes, im Linzer Stadtgebiet nicht unbedingt Stadtregionalbahn und O-Busse parallel zu realisieren, greift die Stadt Linz spürbar dankbar auf. Der Rechnungshof fasst die Stellungnahme der Stadt so zusammen: Sie unterstütze die Empfehlung des RH. Bei der Bewertung der optimalen verkehrlichen Wirkung des bestgeeigneten Verkehrsmittels sei auch zu berücksichtigen, Parallel-Investitionen zu vermeiden. Weiters dürfe es durch die Realisierung der OÖ-Stadtregionalbahn zu keinen Verschlechterungen für die Linz Linien kommen, zumal - wie auch der RH festhielt - der überwiegende Teil des erwarteten Fahrgastpotenzials von den neuen O-Bus-Linien der Linz Linien getragen werde. Ebenso unterstütze die Stadt Linz die Empfehlung an das Land Oberösterreich, als Projektwerber im Sinne eines zweckmäßigen Mitteleinsatzes für den größten Fahrgastnutzen zu sorgen. Die Nutzen-Kosten-Analysen sollten auf einer volkswirtschaftlichen Gesamtkostenbetrachtung basieren, um auch soziale und ökologische Aspekte in der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigen zu können.
Land OÖ möchte bestmögliche Koordination
Was sagt das Land Oberösterreich zu diesen Aspekten? Das gibt der Rechnungshof so wieder (Auszüge): Die beiden Vorhaben „Oö-Stadtregionalbahn“ und „O-Bus“ seien zwei Projekte mit unterschiedlichen Trägern. Das Land Oberösterreich sei unter der Devise „Zwei Projekte, ein Programm“ bestmöglich um die Koordination der beiden in räumlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Projekte bemüht. Zweck des Vorprojekts sei jedenfalls, weitere Entscheidungsgrundlagen für die Genehmigung und Errichtung der OÖ-Stadtregionalbahn zu erstellen, Vorfragen zu klären, den Trassenverlauf zu detaillieren, die Trassendaten zu erstellen sowie die erwarteten Gesamtkosten abzuschätzen und zu aktualisieren.
Es hängt von der Entfernung der Trassen ab
Man werde jedenfalls Stadtbahn und O-Busse brauchen, deutet das Land Oberösterreich weiters an, was der Rechnungshof so zusammenfasst: „Die verkehrlichen Wirkungen würden in sechs untersuchten Varianten der O-Bus- Führung in Verbindung mit der OÖ-Stadtregionalbahn Unterschiede aufweisen, die in der Entfernung der O-Bus-Stationen zur Trasse der OÖ-Stadtregionalbahn und in der Reisezeit variierten. Die Gesamt-Erschließungseffekte würden mit der räumlichen Differenzierung zwischen Stadtregionalbahn und O-Bus ansteigen. Die maximale Gesamtwirkung des Fahrgastzuwachses werde bei der Kombination mit einer O-Bus-Führung in der Nietzschestraße (erwarteter Fahrgastzuwachs von 8.800) erzielt, während die aktuell geplante Trasse einen Fahrgastzuwachs von 8.110 verspreche.“
Auch Ministerium will noch viel wissen
Eine in diesem Rechnungshofbericht widergegebene Stellungnahme des Verkehrsministeriums wiederholt einige offene Fragen aus dessen Sicht, über die die „Krone“ bereits im Dezember berichtet hat. Offenbar gilt das, was damals in einem Brief ans Land festgehalten wurde, noch immer, denn man kann im Rechnungshofbericht lesen: „Das Ministerium verwies auf ein Schreiben an den Landesbaudirektor Oberösterreichs, wonach ein nachvollziehbares und mit allen Partnern (insbesondere Stadt Linz und ÖBB) abgestimmtes Konzept, das alle Schnittstellen adäquat berücksichtige, die Voraussetzung für eine Zustimmung des Bundes zu einer Art. 15a B-VG Vereinbarung zur Errichtung der OÖ-Stadtregionalbahn bilde. Es bestünden noch ungelöste Fragen, deren Antworten wesentlichen Einfluss auf die Kosten, den Fahrgastnutzen, die Fahrplanstabilität und die Aufwärtskompatibilität hätten und daher durch das Ministerium gesondert zu prüfen seien..“ Die ebenfalls im Prüfbericht zusammengefasste Stellungnahme des Landes schafft da auch keine Klarheit.
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