Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: Von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub. In diesem Tipp gibt Arbeitsrechtexperte Gerald Mattersdorfer Einblicke in gesetzliche Regelungen zu Überstunden.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden besteht nur dann, wenn sich diese aus Gesetz, Kollektiv- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise Betriebsvereinbarung ergibt. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfs.
Von Überstunden spricht man, wenn mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (in der Regel acht Stunden) gearbeitet wird. Achtung: Die Normalarbeitszeit kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anders verteilt oder verlängert werden - sie muss nicht immer acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche betragen. Die Anzahl der zulässigen Überstunden ist mit den Höchstgrenzen der erlaubten Arbeitszeit begrenzt.
Können Überstunden abgelehnt werden?
Wenn bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berücksichtigungswürdige Interessen wie familiäre Gründe vorliegen, kann eine Anordnung abgelehnt werden. Da die Beurteilung im Einzelfall oft schwierig ist und eine unberechtigte Ablehnung schwerwiegende Folgen bis hin zur Entlassung haben kann, sollten sich Beschäftigte bei Unklarheiten an die Arbeiterkammer wenden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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