Jeder Wiener Kindergartenträger muss nun einen Mitarbeiter zum Schutz der Kleinen abstellen. Diese „Beauftragten“ sollen Verdachtsfällen nachgehen, als Ansprechpartner für Eltern und Behörden dienen und Missbrauch möglichst verhindern. Das Konzept der Stadt hat Stärken und Schwächen.
Nach mehreren mutmaßlichen sexuellen Übergriffen auf Kinder zieht die Stadt Wien die Zügel an. Jeder Kindergartenträger muss einen Kinderschutzbeauftragten (in Summe sind es 200 für ganz Wien) ernennen. Die Mitarbeiter erhalten eine zehnstündige Schulung und müssen bis Jahresende ein Konzept erstellen.
Die Beauftragten dienen als Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Behörden, sollen Verdachtsfällen nachgehen und im Idealfall Missbrauch schon im vorhinein verhindern. Die ersten Schulungseinheiten im Rathaus haben jetzt begonnen.
Das sind die Stärken und Schwächen der Ideen: Zunächst einmal ist es sehr gut, dass überhaupt mehr für Kinderschutz getan wird. Die MA 11 hat jetzt zwei Vollzeitmitarbeiter nur für diese Tätigkeit, also dem Wohl der Kinder in den Kindergärten, abgestellt. Eltern, Beschäftigte & Co. können auch direkt der MA 11 oder Polizei ihren Verdacht melden. Anonym oder mit vollem Namen.
Zurück zu den „Kinderschützern“ in den Einrichtungen. Das können Pädagogen oder eine Putzkraft sein. Es soll jemand Vertrauenswürdiger sein, den sich die Menschen anvertrauen können. Obleute sind aufgrund ihrer Funktion ausgeschlossen. Sei werden sich wohl kaum selbst kontrollieren.
Wenn sich eine Trägerorganisation verweigert gibt es Strafen. Das kann bis zum Lizenzentzug gehen.
Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos)
Die Mankos: Die Arbeit ist ehrenamtlich, also unbezahlt. Arbeitsrechtlich stärker geschützt sind die Beauftragten auch nicht. Die Schulungen durch die Stadt Wien finden in der Arbeitszeit statt. Sie kosten den Trägern zwar nichts. Aber die Mitarbeiter fehlen dann vor Ort. Das ist bei dem akutellen Mangel an Fachkräften nicht leicht.
Sollte sich eine Trägerorganisation verweigern gibt es Sanktionen, erklärt Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos): „Das kann bis zum Lizenzentzug gehen“. Oder Geldstrafen.
In Pflichtschulen soll es künftig ebenfalls solche Kinderschutzbeauftragten geben. Aber nur freiwillig. Denn der Stadt fehlt hier die rechtliche Handhabe. Das gilt auch für Vereine, die etwa Feriencamps betreuen. Das müsste der Bund regeln, wie Wiederkehr fordert.
Übrigens: Bei den mutmaßlichen Missbrauchsfällen in Penzing lässt sich die Staatsanwaltschaft Zeit, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Viel Zeit. Denn die Vorfälle liegen schon zwei Jahre zurück. Und die Ermittlungen dauern immer noch an.
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