Bröckelnder Putz und gelbe Wände im denkmalgeschützten Schloss Mirabell: Wie „Krone“-Leser wissen, hat ein Wasserschaden dort rund 170.000 Euro Schaden angerichtet. Eine Putzfrau soll das Wasser über ein Wochenende laufen gelassen haben, warf ihr die Staatsanwaltschaft vor. Doch das Gericht sprach sie jetzt frei.
Bereits beim ersten Verhandlungstag Ende Jänner im Salzburger Landesgericht war die Reinigungskraft überzeugt: „Ich war es nicht.“
Zehn Jahre lang arbeitete sie für verschiedene Unternehmen als Putzfrau: „Immer zur vollsten Zufriedenheit“, wie die Verteidigerin betonte. Doch der letzte Arbeitgeber, der Salzburger Magistrat, wollte ihr bereits vor dem Wasser-Vorfall den Probevertrag nicht mehr verlängern. Ein Racheakt als mögliches Motiv für die schwere Sachbeschädigung? Auch dies bestritt die Frau vehement.
Technischer Defekt ausgeschlossen
Ins Visier geriet sie jedenfalls durch das Auslesen der Chipkarten, die zum Öffnen der Türen notwendig sind. Die Angeklagte reinigte am Freitagabend im Schloss. Am Montag, 25. April 2022, standen mehrere denkmalgeschützte Räume bereits unter Wasser. „Als ich um 4 Uhr die Türen öffnete, hörte ich schon ein Rauschen. Im 1. Stock habe ich gesehen, dass der Wasserhahn aufgedreht war und habe ihn sofort zugedreht“, berichtete eine Mitarbeiterin im Zeugenstand.
Laut der Aufzeichnung des Wassersystems ist ab dem Samstagabend ein signifikanter Anstieg des Wasserverbrauchs festgestellt worden. Einen technischen Defekt konnte ein Gutachter beim zweiten Verhandlungstag am Montag aber ausschließen. Für eine Verurteilung fehlten die Beweise. Daher: Freispruch für die Putzfrau, nicht rechtskräftig.
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