Finale eines verhängnisvollen Seitensprungs vor Gericht: Nachdem ein Schlossbesitzer aus dem Waldviertel seine Geliebte vor Jahren abservierte, begann für die Familie ein wahrer Albtraum.
Eingesperrt hinter dicken Schlossmauern, gehalten wie ein Gefangener. Körperlich und seelisch gebrochen, ein Leben unter menschenunwürdigen Zuständen – ohne Telefon oder Kontakt zur Außenwelt. Drahtzieher des grausamen Spiels soll niemand Geringerer als die liebende Ehefrau gewesen sein. Diese alarmierende Botschaft auf einer öffentlichen Facebook-Seite sorgte nicht nur im Waldviertel für reichlich Zündstoff. Mit Folgen.
Angeklagte hat Schuldige gefunden
Denn was vor Jahren mit Zahnschmerzen begann, endete nun am Gericht in Krems (NÖ). Der Leidensweg für eine Familie aus dem Bezirk Gmünd will seit einem fatalen Fehltritt des Hausherrn mit seiner Zahnärztin kein Ende nehmen. Nach einer kurzen Affäre mit einem Schlossbesitzer wollte die abservierte Geliebte anscheinend nicht belanglos in der Versenkung verschwinden. Vielmehr ortete die Ex als studierte Medizinerin grobe gesundheitliche Missstände bei der Behandlung des Verflossenen.
Familie verleumdet und jahrelang terrorisiert
Kurzerhand stellte sie den Kranken unter ihren persönlichen Schutz, verleitete den Über-70-Jährigen trotz alarmierender Zuckerwerte zum Genuss von Unmengen an Obstsäften und überzeugte ihn auch, hausärztlich verordnete Medikamente abzusetzen. Als sich sein Gesundheitszustand lebensbedrohlich verschlechterte, wurde er in ein Privatspital eingeliefert. Doch auch dort ging die „Betreuung“ durch die Ex-Geliebte weiter. Nach einer Anzeige gegen den behandelnden Arzt sollte auch ein Rettungsversuch in Form einer „Entführung“ folgen.
„Er hat mir eine Welt gezeigt, die ich vorher nicht kannte“, klammerte sich die Angeklagte händeringend daran. Nachdem der Mann den Kontakt abbrach, suchte die Verschmähte nach Schuldigen. Neben den Ärzten und der Ehefrau bezichtigte sie auch den Sohn des Schlossbesitzers eines „teuflischen Plans“ und schlug etwa mit Anzeigen und Serienbriefen zurück.
Der Schlossbesitzer ist mittlerweile verstorben
„Wir durchleben seit Jahren einen wahren Albtraum“, zeigt sich der Sohn des mittlerweile verstorbenen Schlossbesitzers von der „Schmutzkampagne“ getroffen. Urteil in 2. Instanz: Die Zahnärztin fasste wegen Verleumdung und fortgesetzter Belästigung eine bedingte Haftstrafe aus. Die 12 Monate sind jedoch nicht rechtskräftig, da die Angeklagte, wie schon in erster Instanz, volle Berufung angemeldet hat.
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